Bezahlung für einmalige Illustration regeln

Folgendes: Ich habe eine Illustration für eine Bekannte angefertigt, die sie für einen Kunden weiter verwendet.
Das war eine einmalige Sache, ein Gewerbe habe ich nicht. Wie mache ich das mit der Bezahlung? Kann ich eine Rechnugn stellen oder kann sie mir das als „Aushilfe“ bezahlen?

Auf dem Gebiet kenne ich mich leider noch gar nicht aus…

Hallo Nonno.
Natürlich kann man auch für eine einmalige Arbeit eine Rechnung stellen.
Für „Künstlerische Arbeiten“ sind die MwSt 7%. Wegen Geringfügigkeit würde ich es jedoch ohne MwSt berechnen = dies jedoch unbedingt auf der Rechnung vermerken.
Gruß - Helena

Hallo Helena,

vielen Dank für die Antwort!!
Ich kann ihr also einfach eine Rechnung schreiben über den Betrag für die Illu und vermerke das mit der MwSt und das war’s?

Privatrechtliche Vereinbarung ist ein Vertrag. Wenn ein Preis vereinbart wurde, dann gilt dieser. eine rechnung ist nicht erforderlich.