Hallo
Angenommen man hat bei Firma A im August Fenster nach Angebot bestellt. Die angegebene Lieferzeit mit Mitte Oktober ist aber weit überschritten sodass die Fenster tatsächlich erst Mitte November kommen. Lieferung besteht aus drei kleineren Elementen und einem großen Element. Die kleineren Fenster werden eingebaut, das große jedoch nicht. Aufgrund der schlechten Witterung wird das Einbau auf das nächstes Jahr verschoben. Auf der Rechnung steht jetzt, dass alle Fenster bezahlt werden sollen obwohl das große Element nicht eingebaut wurde. Ist das rechtens?
Mit freundlichen Grüßen
Wurden im Angebot Zahlungsbedingungen genannt?
In manchen Branchen ist Vorkasse üblich und auch zulässig - aber nicht, ohne dass sie vereinbart wurde.
Ansonsten würde ich locker und freundlich den Rechnungsersteller darauf hinweisen, dass ihm da ein Irrtum unterlaufen ist und um eine entsprechende Storno-Rechnung bitten.
Hallo,
sollen alle Fenster bezahlt werden oder alle Fenster und deren Einbau? Die Information wäre zur Beurteilung nicht ganz unwesentlich.
Gruß
C.
Berechnet werden sollen die bereits eingebauten Fenster plus entsprechender Arbeitszeit und die reinen Kosten für das große Element ohne Arbeitszeit. Diese sollen erst nach erfolgter Montage berechnet werden. Jetzt stellt sich eben die Frage ob man dafür zahlen muss obwohl das eine Fensterelement überhaupt noch nicht eingebaut ist und bei Firma A gelagert wird.
Zahlungsbedingungen:
Innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug.
Gruß Radomir
Bei einem Werkvertrag gilt § 641 BGB.
„Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten. Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten.“
Abschlagzahlungen sind nach § 632 a möglich:
„Der Unternehmer kann von dem Besteller eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen“
Grundsätzlich gilt § 320 BGB:
"Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist. (…)
Ist von der einen Seite teilweise geleistet worden, so kann die Gegenleistung insoweit nicht verweigert werden, als die Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils, gegen Treu und Glauben verstoßen würde."
Eine fehlende Abdeckung einer Schraube im Wert von 2 Cent darf nicht als Grund herangezogen werden, die ganze Rechnung nicht zu zahlen - logisch.
Ein nicht geliefertes Fenster ist aber nicht verhältnismäßig geringfügig, es ergibt sich also keine Zahlungspflicht der vollständigen Summe.
Aber:
Immer schön freundlich bleiben und die Gegenseite verstehen. Diese hat das Fenster bereits bezahlt und es steht nun witterungsbedingt für Monate im Lager.
Es ist doch schon einmal richtig, dass er den Einbau nicht bezahlt haben möchte. Ich würde ihm anbieten, für dieses Fenster zunächst nur eine Anzahlung zu leisten - etwa zwei Drittel. Dann hat er genug Anreiz, das so bald wie möglich einzubauen und sollte eigentlich zufrieden sein.
Ist es denn nicht auch erheblich wer die Terminänderung auf Grund der Witterung veranlasst hat?
Das ist keine Zahlungsbedingung, da fehlt noch was.
Innerhalb von 8 Tagen …nach [ was? ]
Wenn der Besteller sich im Annahmeverzug befindet (weil er den Einbau verweigert, obwohl er trotz der Witterung möglich wäre), dann kann der Auftragnehmer eine Entschädigung verlangen. Diese Entschädigung ist zusätzlich zu bezahlen.
Wenn der Auftragnehmer keine Entschädigung verlangt, falls die Kaufsumme im Voraus gezahlt wird, so würde ich dankend annehmen.
Der Besteller hat die Einbau nicht verweigert!
Es mag eine für einen Juristen untypische Antwort (ganz ohne Paragraphen) sein, aber so ähnlich würde ich auch vorgehen (ggf. eine geringere/keine Anzahlung auf das noch nicht eingebaute Fenster anbieten), und dann einfach mal abwarten, wie die andere Seite reagiert. Vielfach schluckt diese so ein Vorgehen einfach. Oder man kommt dann in Verhandlungen über einen Kompromiss. Deshalb würde ich zunächst keine/eine geringere Anzahlung anbieten, damit man dann noch Verhandlungsmasse hat, und die Gegenseite für sich einen Verhandlungsgewinn mitnehmen kann.
Ich hatte bei meiner Fenstersanierung einen ähnlichen Fall: Komplettrechnung , obwohl noch nicht alles erledigt war.
Meiner freundlichen Bitte per Mail um eine korrigierte Zwischenrechnung wurde anstandslos nachgekommen.
Das würde ich zuallererst versuchen.
Viel Glück
Dirk