Bezahlung von Umzugsunternehmen

Hallo,

Handwerker- und andere Dienstleistungen werden in der Regel dann bezahlt, wenn sie erbracht worden sind. In Fällen, wo der Leistungsumfang sehr groß ist, werden auch Abschlagszahlungen verlangt.

Umzugsunternehmen (und Speditionen wohl allgemein) verlangen nach meiner Kenntnis Zahlung im Voraus, oder spätestens bei Ankunft der Ware am Zielort, aber vor Auslieferung bzw. bei Umzügen vor Wiederaufstellung der Möbel.

Hat man Chancen, das abzulehnen, und wie sonst üblich, darauf zu bestehen, dass erst nach vollständigem Erbringen der Leistung voll bezahlt wird?

Grüße
Carsten

Hallo Carsten,

Hat man Chancen, das abzulehnen?

Es steht doch jedem frei,entweder das Geschäft nach den AGB´s der Umzugsfirma
anzunehmen oder man lässt es bleiben.

Die Firmen werden i.d.R. sehr schlechte Erfahrungen mit der Zahlungsmoral
der Kunden haben,ansonsten würden diese nicht auf solche Zahlungsbedingungen
bestehen.

Schwarze „Schafe“ gibt es in jeder Branche und man sollte sich auf jedem Fall
über die qualitätsgerechte Ausführung der Dienstleistung informieren.

LG Bollfried

PS:smiley:en Auftrag erteilen und sich dann über den vereinbarten Zahlungstermin streiten,
macht nur dann einen Sinn,wenn der Kunde nicht mit der erbrachten Leistung
zufrieden ist.

Moin!

Seriöse Umzugsunternehmen stellen nach Leistung eine Rechnung, die dann binnen 1-2 Wochen fällig wird.

Vorauszahlung kenne ich nur von Ebay…

Gruß,
M.

Hallo
klar hast du Chance das abzulehnen, so wie dann die Spedition die Möglichkeit hat, deinen Auftrag abzulehnen…

Bei Umzügen für Privatleute hat sich die unangenehme Taktik breitgemacht, nach Anlieferung von Kiste 138 zu schauen, ob die Zuckerdose von der Oma noch heil ist, und im Falle eines Schadens hier Abzug an der Rechnung vorzunehmen.

Die Transportversicherung und deren Regulierungsvorgehen hat nur absolut Nichts mit dem Transportentgelt zu tun!

Konkret: Wenn du deinen Konzertflügel umziehst, dann wird’s du den Transport in voller Höhe bezahlen müssen, auch wenn auf der Abladeseite geshreddertes Kleinholz ankommt.

Gruß

Hummel

Hierzu schau Dir bevor Du den Auftrag vergibst die AGB´s an. Achte bitte darauf, WER die Ware verlädt. Die meisten Schäden entstehen bei der Verladung (beim Ein- bzw. Ausladen). Mann sollte bei der Verladung zugegen sein und den Fotoapparat dann in der Hand haben (so habe ich es gemacht). Sobald die Ware am Empfansort ankommt, erst dann die Frachtpapiere unterschreiben, wenn eine Prüfung derselbigen von Dir statt gefunden hat. Keine Unterschrift setzen, wenn Mängel festgestellt werden, sondern dann auf den Frachtpapieren sofort vermerken: Achtung. Ware mangelhaft bzw. schadhaft angekommen - Schaden auf den Frachtpapieren beziffern und dann Deine Unterschrift mit Datum und Unterschrift des Frachtführers. Auf jeden Fall eine Transportversicherung abschliessen. Was die Zahlung als solche angeht, so muss das im Vorfeld geklärt werden, wann die Fälligkeit ist. Dies hat dann nichts mit schadensfreier Anlieferung zu tun.
Hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen…
lG Jutta