Hallo,
Handwerker- und andere Dienstleistungen werden in der Regel dann bezahlt, wenn sie erbracht worden sind. In Fällen, wo der Leistungsumfang sehr groß ist, werden auch Abschlagszahlungen verlangt.
Umzugsunternehmen (und Speditionen wohl allgemein) verlangen nach meiner Kenntnis Zahlung im Voraus, oder spätestens bei Ankunft der Ware am Zielort, aber vor Auslieferung bzw. bei Umzügen vor Wiederaufstellung der Möbel.
Hat man Chancen, das abzulehnen, und wie sonst üblich, darauf zu bestehen, dass erst nach vollständigem Erbringen der Leistung voll bezahlt wird?
Grüße
Carsten