Kennt sich einer damit aus? Habe ich bei der Minijobzentrale gesehen. *Steuerfreie Einnahmen
*** Nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt gehören einmalige
Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche
Einnahmen, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt werden, soweit sie
steuerfrei sind. Insbesondere zu erwähnen sind hier steuerfreie
Aufwandsentschädigungen bis zu 2.400 Euro im Kalenderjahr. Hierunter
fallen zum Beispiel Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als
Übungsleiter in Sportvereinen, als Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder
vergleichbaren Tätigkeiten sowie die Pflege alter, kranker oder
behinderter Menschen.
*** Einnahmen sind bis zur Höhe von insgesamt 720 Euro im Kalenderjahr
steuerfrei, wenn sie aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder
Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts
oder einer Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke erzielt werden. Diese Steuerbefreiung ist allerdings
ausgeschlossen, wenn für die Einnahmen aus dieser Tätigkeit – ganz oder
teilweise – bereits die o.g. steuerfreie Aufwandsentschädigung gewährt wird.
Für beide Freibeträge gilt: Der steuerliche Freibetrag ist für die
Ermittlung des Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung in gleicher
Weise zu berücksichtigen wie im Steuerrecht. Der steuerfreie
Jahresbetrag von 2.400 Euro bzw. 720 Euro kann anteilig (z.B. monatlich mit 200 Euro bzw. 60 Euro) oder einmalig (z.B. jeweils zum Jahresbeginn bzw.
zu Beginn der Beschäftigung) ausgeschöpft werden. Die darüber hinaus
vom Arbeitgeber geleisteten Zahlungen stellen Arbeitsentgelt dar.