Bezeichnung Schule

Liebe Wissende,

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
In meinem Haus möchte ich gerne für Kinder Kurse anbieten. Dazu habe ich mir nun einen Namen ausgedacht, in dem der Begriff „Schule“ enthalten ist.
Ist dies zulässig oder ist der Begriff nur staatlichen und als privat angemeldeten Schulen vorbehalten?

Danke!
I.

Hallo,

m.E. nicht.

Deine Frage ist aber sicher im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ besser aufgehoben. Dort aber bitte beim Einstellen die Vorschaltseite (FAQ 1129) beachten.

Grüße

godam

Hallo,

FAQ 1129 beachtet und: Antwort findet man, indem man das Privatschulgesetz seines Landes durchliest. Allgemein dürfte überall gelten, dass Namen wie Malschule, Tanzschule, Krabbelschule, Zahnpflegeschule nicht unter einen Gesetzesvorbehalt fallen. Warum wohl? Weil diese Namen nicht für öffentliche Schulen verwendet werden.

Gruß
Otto

Bitte um weitere Einschätzung
Hallo Otto,

danke. Das Privatschulgesetz werde ich mir ansehen:smile:

Viele öffentliche Schulen haben ja heutzutage so schöne Namen, wie Astrid-Lindgren-Schule oder Regenbogenschule. Mein Eindruck ist daher, dass immer mehr Schulen nicht einfach Mittelschule oder Hauptschule oder Grundschule heißen, sondern sich kreativere Bezeichnungen wählen.
Ich finde das manchmal sogar schon ein wenig krampfhaft, wenn das staatliche Schulen machen.
Wenn man aber ein Gechäft daraus machen möchte, ist ein Name schon wichtig, oder? Da klingt z.B. bloß „Malschule“ doch etwas langweilig?

Grüße, I.

Hallo godam,

danke für den Tipp.

Grüße, I.

Hallo I.

Wenn man aber ein Gechäft daraus machen möchte, ist ein Name
schon wichtig, oder?

Weiß ich nicht

Da klingt z.B. bloß „Malschule“ doch
etwas langweilig?

Weiß ich auch nicht. Inwieweit man den Namen verstorbener Geistesgrößen verwenden darf, müßte man im Rechtsbrett klären.

Gruß
Otto