Bezug von Pension und Rente

Wenn man vorzeitig in Pension geht soll es eine Möglichkeit geben frühzeitig seinen Rentenanspruch geltend zu machen. Wer kennt sich da aus? Nach 14A, was immer das heißt. Meine Sachbearbeiterin hat mich darauf angesprochen und ich wußte gar nicht um was es geht. Kennt sich jemand damit aus? Ich bin pensionierte Beamtin und beziehe Mindestbezüge…

Das kommt aufs alter an. In D geht´s mit 63 Jahren wenn man…
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html
Da steht alles dazu drin. ramses90

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Warst du Bundesbeamtin? Dann wird sie das hier gemeint haben :stuck_out_tongue:https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14a.html

wobei man für gewöhnlich den Sachbearbeiter auch fragen kann, wenn er Unbekanntes in den Raum wirft. Man muss, auch als (pensionierte) Beamtin, nicht alle Gesetze kennen.

Hast du, bevor du verbeamtet wurdest, mehr als 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, oder warum sollst du noch Rente zusätzlich zur Pension bekommen? Wenn ja, kannst du dich bei der Deutschen Rentenversicherung, die auch ziemlich viele Beratungsstellen bundesweit hat, beraten lassen.

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Ich war Landesbeamtin, ich werde auf jeden Fall nochmal nachhaken.
Wollte mich nur im Vorfeld informieren :slight_smile: