Hallo,
angenommen A hat eine Lebensversicherung abgeschlossen und seine Ehefrau B als Bezugsberechtigte hinterlegt. Aus der Ehe gehen drei Kinder (12/10/2 Jahre) hervor.
Aktuell Trennungsjahr.
A möchte gerne die Bezugsberechtigung ändern und seine Kinder zu gleichen Teilen hinterlegen. Seine Frau B soll keine Ansprüche aus der Versicherung haben.
Wenn die Kinder bei der Frau leben und wohnen, hat dann die Frau dennoch Zugriff auf das Geld, da sie dann über das Geld der Kinder verfügen darf? Oder würden die Kinder das Geld erst mit dem 18. Lebensjahr erhalten? Gibt es so einen Regelung?
Ich gehe davon aus, dass es keinen Unterschied macht, ob es eine Risikolebensversicherung oder eine Kapitallebensversicherung mit Risikobaustein ist.
Vielen Dank vorab.
Pitufino