Bezugsrecht einer Risikolebensversicherung

Hallo,

angenommen A hat eine Lebensversicherung abgeschlossen und seine Ehefrau B als Bezugsberechtigte hinterlegt. Aus der Ehe gehen drei Kinder (12/10/2 Jahre) hervor.
Aktuell Trennungsjahr.
A möchte gerne die Bezugsberechtigung ändern und seine Kinder zu gleichen Teilen hinterlegen. Seine Frau B soll keine Ansprüche aus der Versicherung haben.
Wenn die Kinder bei der Frau leben und wohnen, hat dann die Frau dennoch Zugriff auf das Geld, da sie dann über das Geld der Kinder verfügen darf? Oder würden die Kinder das Geld erst mit dem 18. Lebensjahr erhalten? Gibt es so einen Regelung?
Ich gehe davon aus, dass es keinen Unterschied macht, ob es eine Risikolebensversicherung oder eine Kapitallebensversicherung mit Risikobaustein ist.

Vielen Dank vorab.

Pitufino

Hallo Pitufino (Du Retter der Armen) :smile:

Also als Erziehungsberechtigter wird die Mutter wohl so oder so „in den Genuss“ des Geldes kommen.

Wenn es sich hierbei also nicht um einen Millionenvertrag handelt (dann könnte das Kind ggfls. wegen Veruntreuung später mal klagen), dann hilft es wohl nur das Geld auf ein Treuhandkonto fließen zu lassen welches erst den Zugriff mit 18 Jahren gestattet.

Das Ganze müsste dann wohl notariell geregelt werden.

Fußtext: Das Ganze wurde jetzt als „Laie“ geschrieben. Ich bin weder Jurist, noch Notar.

Grüße
Claude

Hallo,

wenn ein Minderjähriger der Bezugsberechtigte ist, schaltet sich in der Regel das Jugendamt ein.

Das Geld muss dann „zum Wohl des Kindes“ eingesetzt werden. Die Mutter kann darüber nicht frei entscheiden. Z.B. kann sie davon keinen Urlaub bezahlen oder sich ein Auto kaufen.

Das Jugendamt könnte, wenn auch recht unwahrscheinlich, auch eine andere Person als die Mutter mit der Verwaltung des Geldes beauftragen.

MfG

Axel