Ich benötige durch meinen Hörschaden 2 Hörgeräte. da ich aber in einem Großraumbüro mit Publikumsverkehr und erheblichen Hintergrundgeräuschen arbeite, ist eine optimale Versorgung nur mit Zuzahlungsplichtigen gewährleistet. Sowohl bei der Rentenversicherung, als auch bei der Krankenkasse sind Anträge auf übernahme der Zuzahlung gestellt.Da es dem Hörgeräteakkustiker nun zu lange dauert, verlangt er nun die Geräte zurück. Mir ist bekannt, daß ich die Geräte auch während des laufenden Verfahrens zahlen kann. Dabei ist aber einiges zu beachten. Weiß nur nicht genau was. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Hallo,
es geht korrekt gesprochen nicht um die Zuzahlung im Sprachgebrauch der GKV (das sind 10 EUR), sondern um die Mehrkosten gegenüber einem Gerät im Rahmen des Festbetrages.
Das Verfahren sollte der Akustiker am besten kennen. Normalerweise ist aber Probetragen bis 6 Monate kein Problem. Wenn man sich entschieden hat, wüßte ich nicht, was gegen Bezahlen spricht.
Viel Glück
Barmer
Hallo,
ich sehe da auch kein Problem - die Hörgeräteversorgung zu Lasten der Kasse ist nichts Besonderes - Zwischen Antrag und Bewilligung gibt es keine besondere längere Bearbeitungszeiträume.
Gruss
Czauderna