Moin,
kann man auch BfA Punkte an einen Partner übertragen, ohne
- vom Gericht bei Scheidung dazu verdonnert zu werden, so dass es von Amts- (bzw. Gerichts-) wegen zum Versorgungsausgleich kommt
- ohne Kindererziehungszeiten „auszugleichen“
- ohne besonderen Grund, einfach um den/die PartnerIn besser abzusichern, wenn man genug Ansprüche und/oder andere Alterseinkünfte zu erwarten hat?
Ich will keine Diskussion heraufbeschwören, ob das „gut“ ist oder man ja nie weiß, ob die Beziehung irgendwann in die Brüche geht, der/die PartnerIn das überhaupt erlebt und so weiter, sondern die Möglichkeit erfahren, ob es außer den beiden weitere Möglichkeiten zur Übertragung von BfA Punkten gibt (einmal, ohne Rückfahrschein natürlich).
Grüße