guten morgen, ich hatte im oktober einen arbeitsunfall, treppensturz, 2 operationen, keine besserung der beweglickeit. arbeite in einem altenheim 4 std. täglich als vorarbeiterin - grundreinigung-.habe 40 % , gleichstellung ist beantragt.da ich jahrelange erfahrung in der altenpflege vorweisen kann, und auch in der betreuung demenzerkrankter, ist mir nahegelegt worden, eine umschulung auf kosten des hauses als betreuung zu absolvieren.dieses würde ich gerne machen , jedoch würde dann meine wöcenltliche arbeitszeit von 20 auf 11,5 std. verkürzt.ein anderes angebot gibt mir mein arbeitgeber nicht. das hieße für mich, weniger lohn, keine einzahlung in die rente- bin 52 jahre- und die gleichstellung würde nicht bewilligt werden. ist das rechtens? LG
Hallo,
leider sind Deine Angaben etwas dürftig.
Gibt es in Deinem Betrieb einen BR/PR bzw. eine SBV (Schwerbehindertenvertretung) ?
Falls ja, wissen diese von Deinem Gleichstellungsantrag ?
Wie lange ist es her, daß der Gleichstellungsantrag gestellt wurde ?
Wurde der Arbeitsunfall von der BG anerkannt ?
Falls ja, zahlt die BG noch eine Heilbehandlung ?
&Tschüß
Wolfgang
es gibt eine schwerbehindertenvetretung, es ist gemeldet und wird bearbeitet, der antrag ist im november 2015 gestellt worden.BG , bearbeitet den fall noch, BG bezahlt, die krankengymnastik.ob der unfall als bgG akzeptiert wrd liegt noch in der schwebe. ich bin weiterhin arbeitsunfähig, und es könnte eine weitere operation folgen.