BG Verletztengeld - Monatszahlung einfordern?

Hallo,

Person A hatte einen Arbeitsunfall. Sie bekommt Verletztengeld von der Krankenkasse (was wiederum mit der Berufsgenossenschaft verrechnet wird).

Person A bekommt nur für den Zeitraum Geld in dem eine AU ausgestellt wird (erstmal logisch), welche meist Max ein bis zwei Wochen geht. Damit fehlt aber Person A aber Geld wie beim Gehalt um Rechnungen zu befriedigen und stellt Person A vor hohe Finanzielle Schwierigkeiten. Es geht soweit das Person A Krank arbeiten gehen will um nicht finanziell ruiniert zu werden. Wäre das ein Ziel der Berufsgenossenschaft und oder Krankenkasse würde ich sagen die Psychologische Kriegsführung funktioniert dahingehend sehr gut (sorry für den persönlichen Kommentar).

Gibt es irgendeine rechtliche Möglichkeit das Person A Geld bekommt wie üblich vom AG im vollen Umfang zum Monatsanfang? Sicherlich es kann passieren das Person A mal zuviel Geld bekommt (weil wieder Arbeitsaufnahme stattfindet), das wäre dann selbstverständlich zurück zu zahlen.

Für jeden Hilfreichen Tipp bin ich sehr dankbar.

MfG Xanun

Hallo,

KK und BG verhalten sich hier vollkommen gesetzeskonform, der „Schuldige“ wäre der Arzt, der auch sehr wohl eine längere AU ausstellen könnte, wenn er dies denn für medizinisch indiziert halten würde.

Im Übrigen sind „hohe finanzielle schwierigkeiten“ nicht ohne weiteres nachvollziehbar, denn die Summe ändert sich ja nicht - im Gegenteil, A erhält zumindest durch die kurze AU-Bescheinigung einen Teil des Geldes wahrscheinlich früher als bisher.
Würde der Arzt länger bescheinigen, würde A (bei üblicher rückwirkender Auszahlung) noch länger auf Geld warten.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
wieso fehlt dem Versicherten Geld ?? - Verletztengeld wird, genau wie Krankengeld immer rückwirkend gegen Vorlage des Auszahlscheins ausgezahlt bzw. überwiesen.
Wann bekommt der Arbeitnehmer in der Regel sein Gehalt - am Monatsende in einer Summe für den zurückliegenden Monat - umgekehrt, also als Vorauszahlung ist es sehr, sehr selten bei Arbeitern und Angestellten.
Wenn der Versicherte nun immer am Monats-letzten zum Arzt geht um seinen Auszahlschein abstempeln zu lassen hat der den gleichen Rhythmus wie bei der Gehaltszahlung - wo ist das Problem ?
Gruss
Czauderna