Hallo,
Person A hatte einen Arbeitsunfall. Sie bekommt Verletztengeld von der Krankenkasse (was wiederum mit der Berufsgenossenschaft verrechnet wird).
Person A bekommt nur für den Zeitraum Geld in dem eine AU ausgestellt wird (erstmal logisch), welche meist Max ein bis zwei Wochen geht. Damit fehlt aber Person A aber Geld wie beim Gehalt um Rechnungen zu befriedigen und stellt Person A vor hohe Finanzielle Schwierigkeiten. Es geht soweit das Person A Krank arbeiten gehen will um nicht finanziell ruiniert zu werden. Wäre das ein Ziel der Berufsgenossenschaft und oder Krankenkasse würde ich sagen die Psychologische Kriegsführung funktioniert dahingehend sehr gut (sorry für den persönlichen Kommentar).
Gibt es irgendeine rechtliche Möglichkeit das Person A Geld bekommt wie üblich vom AG im vollen Umfang zum Monatsanfang? Sicherlich es kann passieren das Person A mal zuviel Geld bekommt (weil wieder Arbeitsaufnahme stattfindet), das wäre dann selbstverständlich zurück zu zahlen.
Für jeden Hilfreichen Tipp bin ich sehr dankbar.
MfG Xanun