Hallo zusammen, versuche eine kurze schilderung
august 2016 arbeitsunfall ,sturz Bänder in der hand gerissen. op , dann arbeiten, verschlechterung, erneute op Januar 2017, april wieder op, diesmal sehr umfangreich, bis jetzt nicht wieder arbeiten . heute termin Bg duisburg, Hand muss erneut operiert werden, gelenk wird versteift, andere möglichkeiten sind ausgeschöpft. nun leider , vor 2 wochen im knie meniskus gerissen, in 2 wochen mrt, es muss wohl operiert werden. das heißt ich muss erst das knie in angriff nehmen, da die schmerzen weitaus schlimmer sind als die Hand. nun entsteht ja eine pause , und die Bg stoppt die zahlung, bis das knie ausgeheilt ist. springt danach die BG anstandlos wieder ein , da ja die op -hand noch aussteht? LG
Hallo!
ich überlege gerade warum das Verletztengeld der BG enden/unterbrochen werden sollte, nur weil man sich während der unfallbedingten AU eine neue Verletzung zuzieht die nichts mit dem Unfall zu tun hatte und nun die Behandlung der neuen Verletzung vorziehen muss ?
Da Du nicht arbeitest, würde doch auch kein anderer „Zahler“ einspringen, also etwa Lohnfortzahlung des Arbeitgebers eintreten. Und die Krankenkasse ? Du meinst die würde den Lohnersatz, also Krankengeld zahlen ?
Am besten wird’s wohl sein, Du wendest Dich direkt an Deine BG und schilderst den Fall und fragst nach.
MfG
duck313
ich bin mit einer neuen erkrankung sofort wieder in der lohnfortzahlung. und heute hatte ich einen termin bei einem bg arzt , der mir mitteilte, dass ich bei einer anderen erkrankung erstmal raus bin. meine frage ist, wenn die knie op beendet und abgeschlossen ist, und dann die hand operiert wird , bin ich dann automatisch wieder in der bg drin, sprich bezahlung krankengeld.
Das habe ich schon verstanden, nur kann ich es nicht beantworten. Frage die BG, nicht nur den BG-Arzt.
Es ist doch bisher auch schon die BG-Zeit mehrfach durch Arbeitsaufnahme unterbrochen worden und anschließend fortgesetzt worden. Das wird auch so weitergehen, jedenfalls bis zur Höchstdauer.
Hallo,
es sind sehr wohl Konstellationen denkbar, in denen die Leistungspflicht der BG ganz oder teilweise ruhen könnte, wenn eine andere (Akut-) Behandlung vordringlicher ist.
Um das aber beurteilen zu können, ist eine genaue Kenntnis der sachlichen und auch exakten zeitlichen Abläufe notwendig, insbesondere der Zeiten mit und ohne AU seit dem Arbeitsunfall.
Du solltest jetzt auf folgende Dinge achten:
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Über die Unterbrechung der Heilbehandlung der BG muß es einen schriftlichen Bescheid geben - darauf solltest du bestehen. Dann sollte der Wiedereintritt der Leistungspflicht kein Problem sein.
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Nach Versteifung des Handgelenks muß die BG (eigentlich von Amts wegen, was aber einige BGen mitunter „vergessen“) ein Verfahren zur Prüfung der Erwerbsminderung (MdE) stattfinden, welches mit hoher Wahrscheinlichkeitzu zu einem MdE von mindestens 20 führen sollte, der einen Rentenanspruch begründet.
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Spätestens nach Versteifung des Handgelenks solltest du auch einen Antrag auf Schwerbehinderung (GdB) stellen - vor allem dann, wenn auch nach der Knie-OP weiterhin Bewegungseinschränkungen im Kniegelenk bleiben. Ein GdB von 30, der evtl. einen Antrag auf Gleichstellung ermöglicht, ist nicht unrealistisch.
Unbedingt notwendig ist für Dich ein Rechtsschutz im Sozialrecht - sei es durch private RSV, sei es durch Gewerkschaftsmitgliedschaft - um ggfs. Deine Ansprüche durchsetzen zu können. Ohne diesen Rechtsschutz geht es leider heutzutage nicht.
Alles Gute &Tschüß
Wolfgang