Lieber Experte
Darf der Vermieter nach dem unterschriebenen Mängelprotokoll im Nachhinein ein Neues erweitertes Protokoll erstellen, nachdem mittlerweile er und diverse Handwerker in der Wohnung waren.Würde mich über eine zeitnahe Antwort freuen.
Wenn es sich um versteckte Mängel gehalten hat ja. Offen ist allerdings ob der Mieter die Schäden verursacht hat. Dies ist dann aber eine andere Geschichte.
Hallo!
Nein, darf er nicht.
es würde ja dem Sinn und Zweck des Abnahmeprotokolls widersprechen.
Es kann einen Vorbehalt im Protokoll geben, wenn der Vermieter(Beauftragter bei Abnahme nicht alles besichtigen konnte, etwa weil Mieter etwa noch Möbel drin stehen hatte.
Wenn der Vermieter aber nicht alle Räume besichtigt und genau unter die Lupe nimmt ist das sein Problem, wenn er „Übergabe in vertragsgemäßem Zustand“ unterschreibt.
Dann wären allenfalls arglistig verschwiegende Mängel (die man nicht erkennen kann) nachträglich noch dem Mieter anrechenbar.
MfG
duck313
MfG
duck313
Danke für die schnelle Antwort. Die Wohnung war zum Zeitpunkt der Übergabe leer und es handelt sich nicht um versteckte Mängel. Im Nachhinein sollen die Decken gestrichen werden und die Fussbodenleiste(Fliesen) in der leeren Küche vom schon damals vorhandenen Frabanstrich befreit werden.
Die Wohnung war zu dem Zeitpunkt leer. Es handelt sich nicht um versteckte Mängel. Decken sollen neu angelegt werden und eine Keramikfussbodenleiste soll vom Silikonabschluss befreit werden, dieser war beim Einzug schon vorhanden. Leider wurde beim Einzug kein Übergabeprotokoll erstellt.
Hallo,
wenn die Übergabe bei Tageslicht statt fand und die nun behaupteten Mängel erkennbar waren, dann hätte der Vermieter ein Übergabeprotokoll nicht unterschreiben dürfen, welches eine Mängelfreiheit attestiert.
Nachtrag:
Der Vermieter darf natürlich im Nachhinein so viele Protokolle anfertigen, wie er möchte.
Relevant sind diese aber nicht.
Nur bei versteckten Mängeln sieht das anders aus.
Danke für die Antwort. Ja die Begehung erfolgte bei Tageslicht. Es sieht so aus, als ob die Vermieterin die Wohnung auf unsere Kosten zu renovieren, leider habe ich versäumt beim Einzug festzuhalten, dass ich alles selbst renovieren musste.