Ich bin seit 8 Jahren Selbständig Meine Frau ist als minnijobber ( 400 Euro ) bei mir Angestellt.
Ich war noch nie bei der BGHW angemeldet. Nach (8 Jahren meldet sich die Bghw und ich soll für
6 Jahre die Beiträge nachzahlen.Muß ich das?
MfG Rainer
Hallo,
bei mir hat es auch ein paar Jahre gedauert, bis sich die Berufsgenossenschaft gemeldet hat.
Die Beiträge sind für deine Mitarbeiter (Ehefrau) und die musst Du auch zahlen.
Gruß Merger
Hallo Merger,
Die Beiträge sind für deine Mitarbeiter (Ehefrau) und die musst Du auch zahlen.
Die ist Minijobberin. Deren BG wartet keine 6 Jahre. Meine Vermutung: Der Selbständige ist in einer Branche tätig, bei der auch der Unternehmer Pflichtmitglied ist.
Gruß
Nordlicht
Ich bin seit 8 Jahren Selbständig
Welche Branche ? Bist Du evt. in der BG Pflichtmitglied ?
Meine Frau ist als minnijobber ( 400 Euro )
Für die mußt Du auch BG-Beiträge zahlen, aber dass die 6 Jahre warten, bis sie sich melden, kann ich mir kaum vorstellen.
Ich war noch nie bei der BGHW angemeldet. Nach (8 Jahren meldet sich die Bghw und ich soll für 6 Jahre die Beiträge nachzahlen. Muß ich das?
Vermutlich, höngt davon ab, für wen Du die Beiträge entrichten sollst.
Hallo,
Für die mußt Du auch BG-Beiträge zahlen, aber dass die 6 Jahre
warten, bis sie sich melden, kann ich mir kaum vorstellen.
Kann aber passieren. Wenn sich der AG bei der BG nicht anmeldet und auch sonst keine Anzeige erfolgt, kann die BG auch nichts von dem Arbeitgeber wissen.
Ich war noch nie bei der BGHW angemeldet. Nach (8 Jahren meldet sich die Bghw und ich soll für 6 Jahre die Beiträge nachzahlen. Muß ich das?
Vermutlich, höngt davon ab, für wen Du die Beiträge entrichten
sollst.
Zumindest ist mir nicht bekannt, dass Unternehmer per Gesetz pflichtversichert sind. Sehr wohl aber die Arbeitnehmer und für die muss man zahlen, ohne wenn und aber.
Ausgehend von einer regulären Verjährung können ab 2008 in 2013 noch Beiträge gefordert werden. Nochmal drüber rechnen: Beiträge aus 2008 werden bei der BG in 2009 fällig, vierjähriger Verjährungszeitraum gem. § 25 SGB VI: 2010 bis 2013. Man sich der Nachzahlung natürlich auch widersetzen, aber ich sehe hier so gut wie keine Chancen auf Erfolg.
LG
S_E
Hallo,
Kann aber passieren. Wenn sich der AG bei der BG nicht anmeldet
Bei Mini-Jobbern macht das die Mini-Job Zentrale. So ist es zumindest bei mir gewesen, da stand die zuständige BG sehr kurzfristig auf der Matte.
Zumindest ist mir nicht bekannt, dass Unternehmer per Gesetz pflichtversichert sind.
Es gibt Branchen, da ist das so.
Gruß
Nordlicht
Hallo Nordlich,
6 Jahre sind eine lange Zeit.
Bei mir hat sich die BG aber auch 4 Jahre Zeit gelassen, bevor ich den ersten Beitrag zahlen durfte.
Gruß Merger
Bei Mini-Jobbern macht das die Mini-Job Zentrale. So ist es
zumindest bei mir gewesen, da stand die zuständige BG sehr
kurzfristig auf der Matte.
Bei Haushaltshilfen machen sie es automatisch, aber für Nicht-Haushaltshilfen machen sie es meines Wissens nach eben nicht automatisch, weil es schlichtweg nicht ihre Aufgabe ist. Die BG kann aber auch von anderer Stelle informiert werden, beispielsweise über Gewerbeanmeldungen, Handwerkskammer und was es sonst noch so gibt. Aber hier gibt es meiner bescheidenen Meinung nach keine Anzeigepflichten, sondern das läuft eher unter „Nettigkeit“.
Im übrigen besteht die Verknüpfung von Einzugsstelle und BG erst seit 2008 bzw. 2009, da seit dem im DBUV in der Meldung die Daten der BG eingetragen werden müssen. Davor war der Einzugsstelle die BG völlig schnurz, jetzt müssen sie sich damit abplagen, dass sie Meldungen anständig verwurstet bekommen wegen der BG-Daten. Aber auch hier ist dieser Meldeteil der Einzugsstelle hoch wie breit. Diese Daten werden lediglich dazu benötigt, dass ab 2016 (vielleicht…) der Lohnnachweis elektronisch erstellt wird und nicht mehr in Papierform.
An dieser Stelle sei noch klargestellt, dass der Aufschub weniger technische Gründe hat, als vielmehr Kraut und Rüben in den Meldungen, was zu Fehlern in der Verarbeitung führt.
Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass ab einem gewissen Zeitpunkt hier eine entsprechende Datenverbindung besteht, aber mir wurde sie noch nicht vorgestellt. Und zudem ist es der BG egal, wer nun konkret versichert ist, ob es ein Arbeitnehmer oder 100 sind. Die BG interessieren nur Lohnsummen. Von daher erhalten sie später dann elektronischen Lohnnachweis auch nicht personenweise, sondern in der gewohnten „Kurzform“, wie jetz in Papier auch.
LG
S_E