Bgv A3

Hallo wer-weiss-was-Gemeinde,
Ich hab da mal ne Frage und zwar betreiben wir ne kleine Technikfirma für Veranstaltungstechnik. Bis dato haben wir unser Equipment immer von einem Elktromeister Bgv A3 prüfen lassen. Aber kann diese Prüfung nicht auch mein Vater durchführen weil er ist gelernter Starkstromelektriker jedoch nicht mehr im Dienst weil er später in die Computerbranche eingestiegen ist. Wie schauts aus kann er rechtlich gesehen die Prüfung durchführen und ist diese dann auch gültig? Oder darf er nicht weil er ja keinen Betrieb hat bzw keinen Betrieb hinter sich stehen hat.
Gruß
Mod200
Dank schonmal im Vorraus

… Bis dato haben wir´unser Equipment immer von einem Elktromeister Bgv A3 prüfen lassen. Aber kann diese Prüfung nicht auch mein Vater durchführen weil er ist gelernter Starkstromelektriker jedoch nicht mehr im Dienst weil er später in die Computerbranche eingestiegen ist. Wie schauts aus kann er rechtlich gesehen die Prüfung durchführen und ist diese dann auch gültig? Oder darf er nicht weil er ja keinen Betrieb hat bzw keinen Betrieb hinter sich stehen hat.

Hallo Mod200,

die Arbeiten müssen von einer „Elektrofachkraft“ durchgeführt werden. Dazu ein Auszug aus der BGV A3 § 2 „Begriffe“:

(3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Und die Erläuterung zu § 2 Abs. 3:

Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren…

Ein Arbeitsverhältnis oder gar eine Firma ist also nicht notwendig.

Bernhard

Hallo Bernhard, hallo Frager,

Ein Arbeitsverhältnis oder gar eine Firma ist also nicht notwendig

Diese Aussage würde ich aber mit Vorsicht geniessen. Dein Zitat mit dessen Inhalt kennen wir (Fachleute) alle in- und Auswendig. Da steht tatsächlich nicht mehr drin. Insofern hättest Du Recht.

Ich fürchte trotzdem, dass es sich bei diesem Gesetzesumfang eher um ein Missverständnis handelt, da der Prüfer, der das Siegel aufklebt, in einer daraus folgenden Haftung steht. Er „bürgt“ für das von ihm geprüfte Gerät wie der TÜV für ein Auto. Wie kann er das als Privatperson? In dem Prüfbogen ist auch die ausführende Firma mit dessen eingetragener Fachkraft einzutragen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass den Prüfbericht auch eine Privatperson ausstellen kann. Bitte diese Auskunft einfach bei der Innung, Handwerkskammer oder Gewerbeämter erfragen.

lG Schorsch

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Moin,

… Aber kann diese Prüfung nicht auch mein Vater durchführen weil er ist gelernter Starkstromelektriker jedoch nicht mehr im Dienst weil er später in die Computerbranche eingestiegen ist.

Wie schauts aus kann er rechtlich gesehen die Prüfung durchführen

Nein, siehe *1) + *2)

und ist diese dann auch gültig?

die Arbeiten müssen von einer „Elektrofachkraft“ durchgeführt
werden. Dazu ein Auszug aus der BGV A3 § 2 „Begriffe“:

(3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser
Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner
fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen
Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Und die Erläuterung zu § 2 Abs. 3:

Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im
Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung,
z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister,
Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine
mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis
nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen
werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren…

Ein Arbeitsverhältnis oder gar eine Firma ist also nicht
notwendig.

Das ist leider, so nicht richtig.
*1)
Elektrofachkraft
Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen*) die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
*) Hier ist unter dem Begriff der „einschlägigen Normen“ nicht nur der enge Begriff der DIN Normen oder DIN VDE Normen zu verstehen, sondern auch Vorschriften und Bestimmungen anderer Regelsetzer, z. B. die Betriebssicherheitsverordnung und die dazugehörigen TRBS´n, Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, Bergverordnung…

Deswegen hat auch die TRBS 1203-3 „Elektrische Gefährdungen“ explizit die regelmäßige Schulung der befähigten Personen erwähnt. Diese wird übrigens ebenfalls gemäß BGV A1 mindestens jährlich gefordert! Also will auch unsere Berufsgenossenschaft als Versicherer, dass Menschen mit hoher Verantwortung wie die einer EFK, sich regelmäßig weiterbilden.

*2)
Teil-Zitat aus „Kann der Status „Elektrofachkraft“ verjähren?“:

**Erlöschen bei berufsfremder Tätigkeit**

Die Qualifikation einer Elektrofachkraft 
kann der zitierten VDE-Norm zufolge auch erlöschen, 
wenn eine Person längere Zeit 
in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war, 
weil durch Fortschritte in der Technik sowie 
neue Vorschriften und Normen die aktuellen Kenntnisse 
und Erfahrungen dann nicht mehr vorliegen. 
Die fachliche Ausbildung oder neuerliche Erfahrungen 
ermöglichen es aber, den Titel wieder zu erwerben.

Die Bestimmung spricht von „längerer Zeit“, 
macht also keine konkreten Angaben. 
Aus gutem Grund: In fünf Jahren können sich die für die vorgesehenen Arbeiten 
relevanten Bestimmungen geändert haben oder auch nicht, 
der eine Mitarbeiter vergisst schneller seine Kenntnisse als Elektrofachkraft, 
während der Andere sofort wieder „in der Sache drin ist“.

http://elektrofachkraft.de/fachwissen/fachartikel/re…

> Fachwissen > Fachartikel > Qualifikationen
http://elektrofachkraft.de/fachwissen/fachartikel/qu…

Bernhard

Hier noch ein, dazu passender Artikel.
Wer oder was ist eine befähigte Person
zum Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?

http://www.voltimum.de/news/15571/anwendungstechnik…

mfg
W.

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Nein, nur befähigte Personen dürfen Elektroprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen. Das wurde in der TRBS 1203 und BetrSichV verankert. Quelle: www.dguv-vorschrift-3.info www.e-service-check.de