Hallo Community,
meine Tochter ist 13 Jahre alt und ist eigentlich eine sehr gute Schülerin (Gymnasium).
Allerdings hat sie jetzt eine Verwarnung bekommen, da sie die „Schulkleiderverordnung“ verletzt habe, da sie ein Top getragen hat, bei dem ihre BH-Träger an dein Seiten rausragten und sichtbar waren.
Nun bin ich zur Schulleitung gegangen und mich beschwert, dass dies eine Verletzung der Entscheidungsfreiheit ist. Daraufhin erklärte mir die Sekretärin, dass es notwendig sei um einen gewissen Anstand als Schule zu halten. Dabei trug sie selber ein Shirt mit das seitwärts über die Schulter ragte und so auch ihren linken BH-Träger offenbarte…
Verliert sie damit nicht selber ihre Glaubwürdigkeit und darf sich so anzeihen?