BH-Träger zeigen angemessen?

Hallo Community,

meine Tochter ist 13 Jahre alt und ist eigentlich eine sehr gute Schülerin (Gymnasium).

Allerdings hat sie jetzt eine Verwarnung bekommen, da sie die „Schulkleiderverordnung“ verletzt habe, da sie ein Top getragen hat, bei dem ihre BH-Träger an dein Seiten rausragten und sichtbar waren.

Nun bin ich zur Schulleitung gegangen und mich beschwert, dass dies eine Verletzung der Entscheidungsfreiheit ist. Daraufhin erklärte mir die Sekretärin, dass es notwendig sei um einen gewissen Anstand als Schule zu halten. Dabei trug sie selber ein Shirt mit das seitwärts über die Schulter ragte und so auch ihren linken BH-Träger offenbarte…

Verliert sie damit nicht selber ihre Glaubwürdigkeit und darf sich so anzeihen?

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Also das ist natürlich wirklich eine provokante Art sich so anzuziehen, als Jemand der sich doch genau dagegen stellt.

Mein Tipp: Zieh dir selber ein hautenges Top an und lass deine Bh träger komplett durchschauen lassen und gehe so mit zum Schulleiter. Sag ihm dann, du hättest dich der Sekretärin angepasst :smiley:

Hallo,

was sagt denn die in einer Konferenz beschlossene und schriftlich fixierte sowie vorliegende Schulordnung zu der Angelegenheit? Verbindlich wäre allenfalls sie, falls sie kein übergeordnetes Recht bräche (worüber man streiten könnte). In welchem Bundesland liegt die Schule?

Am Rande: Ob Deine Tochter gute oder schlechte Noten hat, juckt (bis auf Dich und sie) niemanden. Es geht um ihre Außenwirkung auf die Schülerschaft, die durch Nichteinhaltung einer Kleiderordnung vielleicht schlechtere Noten bekäme :wink:.

Gruß
vdmaster

Hallo,

was steht in der Schulordnung? Ich bin ziemlich sicher, dass die Kleiderordnung der Schule sich auf Schüler bezieht und nicht auf das Personal des Trägers (Schulsekretärinnen sind nicht bei der Schule angestellt, sondern beim jeweiligen Träger der Schule, also Stadt, Landkreis o.ä., falls es sich um eine staatliche Schule handelt).

Grüße
Siboniwe

Hallo,

die Schulsekretärin gibt nur die Regeln, die nicht von ihr aufgestellt wurden, weiter. Sie unterliegt nicht der gleichen Kleiderordnung wie die Schüler, hat auch einen anderen Arbeitgeber als die Lehrer. Ob es geschickt ist, dass sie sich so kleidet, wie sie es tut, steht auf einem anderen Blatt. Aber im UP stand nichts davon, dass sie sich dagegen stellt.

Grüße
Siboniwe

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Wenn ein Kind sitzen bleibt, gemobbt, bestohlen oder geprügelt wird oder an einer Lapalie leidet, so ist es gut, engagierte Eltern zu haben.

Aber wenn die Eltern für eine folgenlose Verwarnung auflaufen, um die Freiheit des Abendlandes zu verteidigen, dann endet „PC“ bald in Anarchie und dem Recht des Lauteren.

Hallo,

muss man denn jeden Pups in der Schulordnung festhalten? Was soll da stehen, dass man nur hochgeschlossene Oberteile und lange Hosen tragen darf? Manches gebietet auch einfach nur der Anstand oder die Erziehung.

Ob es eine Schulkleiderverordnung gibt, wie im UP angegeben, wage ich zu bezweifeln. Der einzige Treffer bei Google war diese Seite!

Gruß
Christa

Hallo,

Dein Einwand ist unerheblich für die „Verwarnung“. Bindend ist ausschliesslich die Schulordnung wie von mir dargelegt. Und im UP wird ja genaugenommen der offenkundige zelebrierte Doppelstandard und eben nicht die Frage thematisiert, ob solch ein Outfit für das Töchterchen sittlich angemessen ist.

Gruß
vdmaster

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Na ja, es wurde nicht die Schulordnung sondern die SchulkleiderVERordnung angeführt, wenn wir schon dabei sind. Wenn man gegen etwas vorgehen will, sollte man schon das Richtige nehmen.

Gruß
Christa

Eine Verordnung können Schulen gar nicht erlassen.

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Hallo,

biete der Schule an, den BH wegzulassen. Was nicht da ist, kann man auch nicht sehen.
Mippern die auch, wenn bei den Jungs die Unterhose aus dem Hosenbund guckt?
Was ist das für eine prüde Schule?

Gruß, Paran

Ich habe auch nicht die Verordnung ins Spiel gebracht, es war die Fragestellerin. Was eine Schulordnung ist, ist mir durchaus bekannt, deswegen erwähnte ich, dass es gar keine Schulkleiderverordnung geben kann.

Gruß
Christa

Hallo,

weswegen die Kleiderordnung auch in der Schulordnung festgelegt worden sein muss, sofern eine offizielle Verwarnung ausgesprochen wurde. Es ist ja nicht ungewöhnlich, dass ein UP nicht exakt ist.

Gruß
vdmaster

Hallo,

wenn es eine Kleiderordnung gibt, gilt die für die schüler, nciht für die Leitung. Ich persönlich finde die Verwarnung vollkommen übertrieben - aber ob man dagegen vorgehen kann?

Lg,
Jeanette

Hallo Christ,

Wenn Eltern, Lehrer und Schüler sich gegenseitig respektieren, dann nicht.

Manches gebietet auch einfach nur der Anstand oder die Erziehung.

Hier gibt es aber nunmal weder Konsens noch Respekt.

Zu meiner Zeit (80er, Kleinstadt) waren die Elternhäuser restriktiver als Schulen, d.h. manch Schmuck oder Kleidung konnte erst auf dem Weg zur Schule angelegt werden. Kinder wurden auch weitgehend aus Selbstverwirklichung und Klassenkampf herausgehalten

Darum reichte i.d.R. die Drohung, die Eltern zu informieren.

Heute wirst Du Mütter finden, die das Recht barbusiger Töchter oder kettensägenbehangener Söhne mit allen Mitteln verteidigen, wenn dies nicht wirksam verboten ist.

Wo der gegenseitige Respekt noch da ist, mimmt ein Schüler sich bei Überschreitung der subjektiven Grenze zurück und streift sich ein im Sekretariat bereitliegendes Shirt über.

Gleich mit einer Verwarnung zu strafen erscheint mir auch übertrieben. Aber eine Schule ist letztlich kein Freizeitort. Auch in der Arbeit wird eine gewisse Kleiderordnung vorausgesetzt.

Klasse ist das!
Dann kann die Schulbedienstete also nackt herumlaufen, nach meinen Erfahrungen, allerdings wenn sie sich setzt, nur mit Höschen oder mit Handtuch auf der Sitzfläche. Wie dürfen sich dann Lehrer/Lehrerin/Schuldirektor/Schuldirektorin (ent)kleiden, wenn es sehr warm ist?
MfG