BHW Beauskunftung?

Liebe/-r Experte/-in,

Sie sind tatsächlich der einzige, den man bei wer-weiss-was unter „BHW“ findet.
Kurze Frage nur: Meine Frau wurde heute von unserem BHW-Sachbearbeiter angerufen. Wir haben unser Haus über die BHW finanziert, ist fast schon abbezahlt und alles geregelt.

Nun rief also ein Sachbearbeiter an und will sich unbedingt mit uns treffen, weil wir angeblich „nicht alle staatlichen Förderungen nutzen“. Das ist natürlich Unsinn, denn natürlich haben wir nicht nur mit der BHW zu tun, sondern auch bei anderen Anbietern Verträge laufen. Der nette BHW-Mann will sich aber unbedingt mit uns treffen und führte dann folgendes Argument ins Felde: Angeblich müssten wir eine Unterschrift leisten, damit die BHW uns auch weiterhin „beauskunften“ (seine Wortwahl) dürfe. Sollten wir diese „Vollmacht“ nicht unterschreiben, dürfte die BHW uns in einem halben Jahr keine Auskünfte mehr über unsere Verträge geben.

Das ist doch mit Sicherheit Unsinn, oder? Wenn ich Kunde bei einer Bank/Bausparkasse bin, sind die Mitarebiter mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Was also steckt hinter dieser seltsamen Argumentation, die ja fast schon eine Drohung ist? Werden die Mitarbeiter der BHW dermaßen unter Verkaufsdruck gesetzt, dass sie zu solchen Mitteln greifen müssen?

Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke ich mich schon im voraus.

Herzliche Grüße!

Gerd Wagner

Hallo,
da handelt es sich wieder um den üblen Trick, unter welchem Vorwand auch immer, einen Termin bei Kunden zu bekommen. Ähnliche Sprüche gibt es beim BHW schon seit über 20 Jahren. Im Endeffekt geht es dem Berater um nichts anderes als bei Ihnen einen neuen Vertrag abzuschließen. Die BHW Berater beziehen ihr Einkommen ausschließlich aus Provisionen kein Abschluß, kein Geld). Natürlich hat sich auch das EU Recht geändert und Sie als Kunde dürfen ohne, dass Sie vorher schriftlich ihre Zustimmung gegeben haben, nicht mehr vom Berater angerufen werden.
Um auch weiterhin Ihre BHW Daten einsehen zu können würde ich Ihnen empfehlen, den Onlinezugang zu MyBHW zu beantragen. Das geht ganz einfach unter www.BHW.de, dann auf der linken Bildseite auf myBHW klicken, auf der sich dann öffnenden Seite beim Punkt SIE HABEN NOCH KEINE ZUGANGSDATEN auf HIER klicken und den Zugang bestellen. Nachdem das BHW Ihnen den Onlinezugang frei geschaltet hat kann dieser wie Onlinebanking genutzt werden.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
www.hr-finance.de

Herzlichen Dank, dann werde ich diesen ominösen Termin absagen.

Viele Grüße!

Gerd Wagner