Bhw d4 kündigen/auszahlen

ich habe einen zuteilungsreifen bausparvertrag bhw d4. dummerweise möchte ich zur zeit keine immobilie kaufen oder bauen.
was für möglichkeiten habe ich?
1.) den vertrag kündigen und alles auszahlen lassen? habe ich da evtl. nachteile unkosten etc.
2.) den vertrag laufen lassen (4% zinsen)? wird eigentlich alles was auf dem bhw depot ist mit 4% verzinst?
3.) …
um eine antwort würde ich freuen.
viele grüsse

Hallo,
niemals kündigen, denn dann ist die Abschlußgebühr verlohren.
Ein zugeteilter D4 wird wieterhin mit 4% verzinst, solange die Bausparsumme nicht überspart wird.
Ansonsten wenn Auszahlung gewünscht wird, die Zuteilung annehmen und auf das Darlehn verzichten, dann wird auch die Abschlußgebühr zurückgezahlt.
Zu Bauzwecken eignet sich der D4 so wie so nicht, da der Darlehnszins im Vergleich zum Hypothekendarlehn viel zu hoch ist. Aber mit 4% ist die Guthabenverzinsung ja nun mal sehr gut.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo,
vielen dank für die schnelle antwort. d.h. ich kann mir den ersparten betrag auszahlen lassen, ohne dass ich diesen betrag für immobilien verwenden muss! wenn ich das geld zur zeit nicht benötige, kann ich den vertrag quasi als "gute (4%) " festgeldanlage verwenden? was bedeutet überspart?
viele grüsse

Hallo,
überspart heißt: Mehr eingezahlt als die Bausparsumme.
Sofern staatliche vergünstigungen in gewährt wurden, ist es lediglich notwendig, dass der Vertrag mindestens 7 Jahre bestanden hat, was bei D4 sowieso der Fall ist.
Aus diesem Grund braucchen Sie das Geld dann auch nicht wohnwirtschaftlich verwenden.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
www.hr-finance.de

nochmals hallo,
das ist ja perfekt! dann nutze ich den vertrag weiterhin als festgeldkonto! kann ich das delta, was z.b. durch zinsen überbezahlt ist, auszahlen lassen, um es irgendwo anders anlegen zu können? gruss

Nochmals Hallo,
nochmals zum Thema Übersparen. Habe ich es richtig verstanden, übersparen bedeutet >bausparsumme oder meinen Sie >Teilbausparsumme?
gruss

Hallo,
überspart heißt, wenn die Bausparsumme z.B. 10.000,-€ beträgt, darf das Guthaben zuzüglich Zinsen auf keinen Fall diese Grenze übersteigen…

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe