BHW vorfinanzierter Bausparvertrag und

… zugeteilter BSV

Ich habe mein BauDarlehen in Höhe von 80.000 Euro und meinen vorfinanzierten Bausparvertrag Dispo MaXX3(30 % Guthaben) ebenfalls in Höhe von 80.000 Euro bei der BHW.

Ende 2012 läuft die Zinsfestschreibung aus. Nach aktuellem Stand ist dann aber der zur Tilgung vorgesehene Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif.

Dazu habe ich noch einen weiteren normalen Bausparvertrag Dispo MaXX5(bereits zuteilungsreif) der eine hohe Guthaben-Verzinsung hat und den ich deshalb fleissig bespart habe.

Jetzt habe ich nach vielem Hin- und Her- Rechnen festgestelle, das es für mich am besten wäre, ich würde:

  • den vorfinanzierten Bausparvertrag ein halbes Jahr vor Ende 2012 kündigen, damit ich mit dem Guthaben einen Teil des Baudarlehens zurückzahlen kann (das ich diesen zur Darlehensrückzahlung kündigen kann, wurde mir 2x telefonisch von einem BHW-Mitarbeiter bestätigt.)

  • den normalen Bausparvertrag weiterhin bespare (Einzahlung 900 Euro monatl.) und dann 1 Monat vor Ende 2012 die Zuteilung annehme und damit dann den restlichen Teil des Baudarlehens zurückzahle.

Habe ich irgendetwas nicht bedacht? Ich habe Bedenken, dass Ende 2012 die BHW sagt, aus dem und dem Grund (Bausparbedingungen) kann ich die Darlehnsrückzahlung so nicht abwickeln.

Seit Wochen denke ich darauf rum, weil ich erst jetzt, da der normale BSV zuteilungsreif ist, erfahren habe, das für die Rückzahlung der Abschlussgebühr die Saldensumme zu niedrig ist und das beim vorfinanzierten Vertrag keine Bonusverzinsung und Rückzahlung Abschlussgebühr möglich ist. Deshalb habe ich jetzt Bedenken, das ich evtl. von noch mehr Bedingungen nichts weiß.

Vielen herzlichen Dank!

P.S. Weiß jemand vielleicht noch den Unterschied von Dispo Maxx3 und Dispo Maxx5?

Hallo Lisana!
Da es sich bei Deinen Fragen speziell um BHW-Verträge handelt und Du schon sehr weit vorgedacht hast, bzw. exakte Fragen formuliert hast, empfehle ich Dir, genau diese Fragen an das BHW direkt, schriftlich zu stellen.
Dadurch müßtest Du eine schriftliche und damit auch verbindliche Antwort bekommen, auf die Du Dich dann verlassen kannst.

Ich kenne die Tarife leider nicht im Detail.

Viele Grüße

Rolf

  1. Ich gehe davon aus, dass der vorvinanzierte Bausparvertrag eine Laufzeit von 10 Jahren hat. Dann bitte Bausparvertrag in Höhe des Guthabens teilen lassen und das Gutahben zum Ablauf der Zinsbindung direkt als Tilgung einsetzen. Der dann verbleibende Bausparvertrag kann ggf. weitergenutzt werden, da die Abschlußgebühr ja zu Beginn des Gesamtvertrages bezahlt wurde. Somit ist zumindest für den zweiten Teil noch ein Bausparvertrag vorhanden, der keine Abschlußgebühr mehr kostet.
  2. Zweiter Bausparvertrag: Bis Juni 2012 Zuteilung /Teilzuteilung beantragen, damit dieser Vertrag im IV.Q. 2012 zugeteilt ist. Sie können dann aus dem Zugeteilten Vertrag das Guthaben zur Tilgung einsetzen und ggf. auf das Bauspardarlehn verzichten, wodurch Ihnen eigentlich auch die Abschlußgebühr für den Zugeteilten Vertrag erstattet werden sollte.

Da Bauspardarlehn eine hohe Tilgung und oftmals auch einen hohen Effektivzins haben, sollt mann sich diesen im III.Q.2012 einmal vom BHW mitteilen lassen und dann entscheiden, ob für die Restverbindlichkeit nicht eine Tilgungshypothek, mit der Möglichkeit Sondertilgungen zu machen, kostengünstiger ist als der Bausparvertrag.

  1. Dispo Maxx3 hat warscheinlich 3% Darlehnszins und Dispo Maxx5 5%. Kann ich aber nicht bestimmt sagen, da ich Ihre Verträge soweit kenne, wie sie es beschrieben haben.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe
Am Gottesberg 34
33619 Bielefeld
Web: www.hr-finance.de

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Bei mir ist es so, das ich von Anfang an versuchen wollte innerhalb von diesen 5 Jahren Dahrlehnszeit den Kredit komplett abzulösen. Damals wurde mein Vertrag von 2003 in Höhe von 150.000 in 80.000 und in 70.000 Euro geteilt. Jetzt verfüge ich als mit dem Dahrlehen über 4 Verträge, die ich sehr gerne abbauen würde.

Ich könnte es schaffen, das Dahrlensgeld komplett aufzubringen, wenn ich bis Ende 2012 - 900 Euro/Monat in den bereits zuteilungsreifen Vertrag einzahle, der ja die Bonusverzinsung hat.

Dazu brauche ich aber noch das Guthaben aus dem vorfinanzierten BSV. Sie sagten ja, ich sollte diesen teilen lassen, damit ich die Restabschlussgebühr vielleicht irgendwann in der Zukunft durch erneute Ansparleistung wieder erhalte. Und damit er in die Zuteilung kommt. Sollte ich dies denn zeitnah machen oder ist das egal wann ich das mache?

Die BHW hat mir telefonisch mitgeteilt das ich in den vorfinanzierten Vertrag nur 50% der Bausparsumme einbezahlen darf, deshalb wird das Ganze wieder komplizierter, weil ich deshalb Bedenken bekommen hatte, das ich die Zuteilung nicht rechtzeitig schaffe. Dann müsste ich den Vertrag wohl so teilen, das das Guthaben verdoppelt die neue Vertragssumme ist. Bin ich so richtig?

Eigentlich war es auch vom meinem Berater damals 2007 so geplant dass ich für die evtl. Restverbindlichkeit ab 2013 dann den günstigen Dahrlehnszins von dem vorfinanzierten Dahrlehnsvertrag nutze, der sollte dann natürlich zuteilunsreif sein. Obwohl 30% Guthaben eingezahlt sind ist aber trotzdem die voraussichtliche Zuteilung erst 2019 lt. meiner Onlineeinsicht! Deshalb habe ich schon öfters mit BHW telefoniert und warte jetzt auf schriftliche Antwort von dort.

Ich bin nur verunsichert, weil ich das Gefühl habe, mich früher von meinem Berater öfters überreden habe lassen Verträge, wegen der hohen Guthabenverzins abzuschließen. Als wir dann den Kredit gebraucht haben wollten wir das am freien Markt machen und BHW-Guthaben vorher kündigen. Da wurde ich wieder überredet, das doch nicht zu machen, auch wegen der Guthabenverzinsung.

Viele, viele Grüße und vielen, vielen Dank!

Bitte teilen Sie mir einmal Ihre Mailadresse mit, dann wird es etwas einfacher zu kommunizieren.
Zu meiner Person: Ich war 20 Jahre Vertrauensmann beim BHW, hatte dann aber mit den Hauptberuflern in Bielefeld immer wieder Ärger, dass die sich in ´meinen Kundenbestand eingemischt hatten.
Daraufhin habe ich mich über die DEVK-Versicherung beim BHW abgemeldet und die BHW Geschäftsstellenmitarbeiter können meine Verträge seitdem nicht mehr sehen.
Bei mir hat immer, auch jetzt noch der Kundenwunsch Vorrang vor einer möglichen Provision.
Wenn Sie ggf. damit eiverstanden wären, könnten Sie mir auch eine Vollmacht (die ich Ihnen auf Wunsch zusenden würde) für das BHW ausstellen, dann kann ich damit direkt beim BHW auf Ihre Kundendate zugreifen und für Sie auch berechnungen anstellen, ob die Zuteilung zeitgerecht erreicht werden kann. Das ganz mache ich selbstverständlich, als Servce kostenlos.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe
Mail: [email protected]

Wir haben Ihre Anfrage in anonymer Form einem unserer ehrenamtlichen Vorsorgeexperten (so genannte Botschafter) vorgelegt. Hier ist seine Antwort:

"In einem solchen Fall wäre ein persönliches Gespräch natürlich das Beste. Verstehen Sie die nachfolgenden Ausführungen
deshalb als strukturelle Hinweise, nicht jedoch als Empfehlung.

Ihr Baudarlehen bezieht sich vermutlich auf Ihr selbstgenutztes Eigenheim
bzw. Ihre selbstgenutzte Eigentumswohnung, richtig? Sollte Ihre Immobilie
vermietet sein, so ergeben sich - auch unter steuerlichen Gesichtspunkten -
ganz andere Lösungsansätze!

Sie haben insgesamt vier grobe Lösungsmöglichkeiten:

  1. Sie können Ende 2012, wenn Ihr Vorausdarlehen abgelöst wird und das
    Bauspardarlehen an dessen Stelle treten soll(te), das Vorausdarlehen ganz
    oder in Teilen zurückzahlen. Dies macht dann Sinn, wenn der Darlehenszins
    höher ist als Guthabenzins bspw. auf Ihrem DispoMaXX5 oder einer anderen
    Anlage. Sie müssten dann jedoch Ihr Vorausdarlehen verlängern, bis Ihr
    zweiter Bausparvertrag zuteilungsreif wird. Diesen Bausparvertrag sollten
    Sie dann in der Summe reduzieren, da Sie weniger an Vorausdarlehen ablösen
    müssen und so der Bausparvertrag schneller zuteilungsreif wird.
    Haben Sie noch weiteren Darlehen? Wenn ja, könnte es je nach der Zinsbindung
    dieser Darlehen sinnvoll sein, den Bausparvertrag auf der ursprünglichen
    Höhe zu belassen, um auch einen Teil der weiteren Darlehen abzulösen (sofern
    auf Grund der Zinsbindung möglich).

  2. Neben der Rückführung eines Teils des Vorausdarlehen besteht
    grundsätzlich auch die Möglichkeit, Teile oder das gesamte Guthaben in den
    DispoMaXX3 einzuzahlen, um diesen schneller zuteilungsreif zu bekommen. Mit
    den kompletten Unterlagen der beiden Bausparverträge sowie des
    Vorausdarlehens könnten wir Ihnen sagen, ob dies Sinn macht. Andernfalls
    können Sie auch das BHW fragen, wann Ihr DispoMaXX3 voraussichtlich
    zuteilungsreif wird und wann er zuteilungsreif würde, wenn Sie ihn durch das
    Guthaben aus dem DispoMaXX5 aufstocken würden.

  3. Eine dritte Möglichkeit wäre, dass Sie sich die Guthaben aus beiden
    Bausparverträgen Ende 2012 auszahlen lassen, einen gleichhohen Teil des
    Darlehens zurückzahlen und für das Restdarlehen ein „normales“ Bankdarlehen
    aufnehmen. Ob sich dies für Sie lohnt, hängt entscheidend von Ihrer
    sonstigen Vermögenssituation, Ihrem Einkommen, anderen Finanzierungen sowie
    weiteren Faktoren ab.

  4. Eine vierte Möglichkeit könnte sein, dass Sie bereits heute ein
    sogenanntes Forward-Darlehen abschließen, was erst Ende 2012 beginnt, bei
    dem jedoch bereits heute die Zinsen festgeschrieben werden. Die Guthaben aus
    den beiden Bausparverträgen würden Sie Ende 2012 zur Tilgung einsetzen,
    sodass das Forward-Darlehen von der Summe her geringer ausfällt als das
    Bauspardarlehen. Da die Kreditzinsen in den letzten Wochen und Monaten
    bereits deutlich gestiegen sind, sollte diese Variante kurzfristig überprüft
    werden. Da es sich um eine geringere Kredithöhe handelt, kann es sein, dass
    es sich für Sie unter’m Strich selbst dann lohnt, wenn der Zinssatz des
    Forward-Darlehens höher liegt als beim Bauspardarlehen, denn dies wird ja,
    wie von Ihnen geschrieben erst nach Ende 2012 zuteilungsreif.

Die Möglichkeiten der Einbindung von vermögenswirksamen Leistungen, eines
ggf. bestehenden Riestervertrags sowie von öffentlichen KfW-Mitteln haben
Sie vermutlich bereits mit Ihrem BHW-Berater erörtert, richtig?

Möglicherweise klingt dies ein wenig abstrakt und ja, so ist es auch. Um
Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten kalkulieren zu
können, damit Sie für sich schwarz auf weiß sehen können, was sich für Sie
am meisten rechnet, wäre es wie gesagt wichtig, alle Verträge vorliegen zu
haben und zu wissen, wie schnell Sie entschuldet sein wollen und wie viel
Sie hierfür monatlich (auch nach Ende 2012) investieren können bzw. wollen."

Viele Grüße von unserem Botschafter, Herrn Dipl. Kaufmann Christian Schneider.

Ihre Initiative für qualifizierte Vorsorgeaufklärung

BHW vorfinanzierter Bausparvertrag und …
Ja, der Kreditvertrag läuft auf Grund meines selbstgenutzten Wohneigentums.

Am liebsten würde ich den bereits zugeteilten BSV (da 4,25 % Verzinsung - inkl. 2,25 % Bonusverzinsung) weiterbesparen und den anderen BSV (der mit dem Darlehnsvertrag gekoppelt ist und nicht zuteilungsreif ist) Mitte 2012 zur Darlehnsrückzahlung kündigen.

Dann möchte ich gerne den ganzen Vertrag komplett Ende 2012 zurückzahlen.

Mein Problem ist nur, was ist wenn ich es nicht schaffe, genug anzusparen?

Muss ich dann wieder einen (mindestens 3-jährigen Darlehnsvertrag abschliessen) vielleicht noch einen ohne Tilgung?

Vielleicht geht es ja nur noch um 5.000 Euro Restbetrag.

Vielen, vielen Dank und herzliche Grüße