Hallo Sandra,
sorry für die verspätete Antwort.
Also so weit ich weiss, hat das Gerät eine Bi-Metall-Zündsicherung. Wenn das Gerät reparabel ist, muß der Vermieter nicht austauschen, sondern erstmal den Versuch der Reperatur unternehmen. Sollte das nicht mehr zum Ziel führen (keine erhältlichen Ersatzteile, Abgaswerte zu schlecht) dann kann über den Austausch nachgedacht werden, der dann auch zu Lasten des Vermieters geht, sollte ihm das Gerät auch gehören.
Gasverbrauch? Tja, gut möglich, das die Dinger ,Gas, schlucken, effizienter ist immer ein Neugerät.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße
Thomas