Bieterverfahren durch Immobilien Makler

Hallo,
kann man beim Bieterverfahren durch Immobilien Makler unvorhersehbare Nachteile erwarten? Wenn ein Kunde dabei eine feste Summe bietet, ist er dann rechtlich verpflichtet diese Immobilie zu kaufen?

Gruß
Chance

Hallo,

wenn der Kunde - wie es bei ordentlicher Abwicklung in solchen Fällen üblich ist - ein zuschlagsfähiges notarielles Angebot abgibt, das der Verkäufer nur noch durch ebenfalls notarielle Erklärung annehmen muss, dann ja. Ansonsten nein.

Allerdings sollte man bei „Spaßgeboten“ insoweit durchaus vorsichtig sein, dass man dann zwar die Hütte nicht abnehmen muss, sich aber uU durchaus schadenersatzpflichtig machen kann. D.h. wenn durch das Spaßgebot von € 500.000,-- ein Bieter mit € 400.000,-- nicht zum Zug kommt, und dann abspringt, woraufhin die Bude dann nur noch für € 300.000,-- weggeht, könnte das je nach den konkreten Umständen des Falles ins Geld gehen.

Gruß vom WIz