Hallo, werte w-w-w’ler, ich grüße euch!
Es gibt irgendwie Dinge auf der Welt, die sich mir einfach nicht erschließen wollen, obwohl sie letztlich sehr logisch zu sein scheinen. Nur wenn sich meinereiner diese Logik nicht offenbart, bleibt meine Verständnislosigkeit leider bestehen.
Folgendes Problem:
Im Rahmen meines Steuerrechts-Studiums darf ich mich auch mit dem Bilanzsteuerrecht auseinander setzen. So weit, so gut.
Nun geht es aber infolge der Aufstellung verschiedener Buchungssätze darum zu bestimmen, wie sich
a) der Buchungssatz auf Betriebsvermögen und Gewinn
sowie
b) der Geschäftsvorfall auf Betriebsvermögen und Gewinn
auswirken. Und die Unterscheidung zwischen beiden bekomme ich nicht auf die Reihe. Das endet bei mir meist in wildem Rumgerate, schafft aber keinerlei nachvollziehendes Verständnis.
Vielleicht kann mir hier jemand eine logische, nachvollziehbare Herleitung offenbaren. Eine Art Grundregel, die sich immer anwenden lässt. Oder ganz einfach eine Eselsbrücke, die mir bei der Unterscheidung der beiden Sachverhalte hilft.
Bin dafür angesichts meiner bevorstehenden Prüfung sehr dankbar und wünsche allen noch einen angenehmen Abend,
MfG
Moo