Bilanzieren mit Exceldatei?

Hi,

ein Buchprüfer sagte mir, man könne eine Bilanzierung auch mit einer Exceldatei machen? Das kann ich mir nicht vorstellen. Laut Google-Recherche ist eine EÜR möglich, doch Bilanz?

Keine Sorge, ich habe ein Steuerprogramm. :slight_smile:

Doch es würde mich interessieren, ob man tatsächlich per Excel bilanzieren und das per Elster übermitteln kann? Ich kann es mir nicht vorstellen. Wer weiß Konkretes?

Danke und ciao,
Romana

Klar, das geht natürlich. In der Praxis macht man das auch gelegentlich, z.B. bei Ergänzungs- oder Sonderbilanzen, bei konsolidierten Bilanzen, bei irgendwelchen krummen Zwischenabschlüssen oder bei Mini-Abschlüssen (meistens Chaoten-UGs), bei denen die Buchhaltung Mängel aufweist.

Warum nicht?
In der Praxis wäre das extrem blödsinnig, weil viele Programme so gut sind, dass sie aus der bestehenden Buchführung Bilanzen erstellen können.
Wenn die Bilanz eh über Elster übermittelt wird, kann man alle Bilanzposten auch per Hand eingeben, wenn man möchte. Das FA sieht nicht, wie die Bilanz erstellt wurde, sondern nur den Elsterdatensatz.
Ob man dann mit Excel richtig gerechnet hat, zeigt sich spätestens bei einer Betriebsprüfung.
Früher, vor gar nicht langer Zeit, wurde die Buchführung über überdimensionale Buchführungsjournale gemacht. Da musste die ganze Choose auch zu Fuß berechnet und übermittelt werden. Jetzt berechnen es halt die Programme und übermitteln es elektronisch.

Soon

Servus,

Man kann eine Bilanz und GuV auch mit Bleistift und Radiergummi aus einer Summenliste entwickeln, es sind nur zwei Grundrechenarten dafür notwendig, d.h. nur ein mikroskopisch winziger Bruchteil der mit Excel möglichen Operationen werden dafür gebraucht.

Bis ungefähr 1990 war das der übliche Weg, Bilanz und GuV für kleine und mittlere Unternehmen zu bauen: Im Rechenzentrum wurden nur die laufenden Geschäftsvorfälle verarbeitet, und zur Erstellung des Jahresabschlusses bekam man von dort ein paar riesige Blätter im Format DIN A 3 ausgedruckt, ganz links eine Summenbilanz und dann lauter leere Spalten für eine Hauptabschlussübersicht, auch Ha-Ü genannt.

Schöne Grüße

MM

Hi,

„…Man kann eine Bilanz und GuV auch mit Bleistift und Radiergummi aus einer Summenliste entwickeln,“""

Mein Finanzbeamter blockte gleich ab, er wolle die Steuererklärung via Elster. Ich hatte die Bilanzierung gemacht, doch ich kam ursprünglich mit den Anlagen für Körperschaftssteuer nicht klar, und wollte diese auf Papier senden. Nö!

Wie sollte denn mittels einer Exceldatei eine Bilanz via Elster übermittelt werden? Ich erinnere hier keine Upload-Möglichkeit?

Ciao,
Romana

Du musst schon die Daten aus deiner Ecxceldarei in das Elsterprogramm übertragen. Nur eine Exceldatei hinschicken funktioniert nicht.
Die elektronische Übermittling ist schon seit Jahren verpflichtend.

Soon

Allerdings sind viele Finanzämter bei der Umsetzung großzügig. Wenn das Finanzamt jedoch darauf besteht, dann muss man natürlich (eigentlich).

Gott sei Dank sind wir bei so einem Finanzamt. Ich arbeite schon seit 20 Jahren sehr gern mit denen zusammen. Meistens sehr freundlich und hilfsbereit. Oft gehen Sachen auch auf dem kleinen Dienstweg. Das ist das FA MMh Land. Dann gibt es noch das FA MMh Stadt, welches einen außergewöhnlich schlechten Ruf genießt. Wenn Romana an ein solches FA gerät, ist es wohl Essig mit Exceldateien.

Soon

Hallo Romana,

der vorgeschriebene Weg der Übermittlung ist vollkommen unabhängig davon, wie die Bilanz und GuV entwickelt worden sind. Gefragt hattest Du ja eigentlich nach dem Bilanzieren und nicht danach, wie man das Ergebnis dem FA übermitteln kann.

Schöne Grüße

MM

Servus,

dürfte inzwischen ungefähr achtzig Jahre alt und nicht mehr ganz auf dem Stand der Technik sein. Die letzten vielleicht zehn vBP-Jahrgänge haben sämtlich genutzt, dass man als vBP den StB so gut wie nachgeschmissen kriegte.

Schöne Grüße

MM

Hi,

hmm. Einerseits würde es mich interessieren, wo, wie man da macht. Andererseits würde ich es ja eh nicht nutzen, da ich eine Steuersoftware habe. Und es ist ja auch sehr angenehm, werden die Anlagen automatisch gemäß Bilanzierung dann ausgefüllt.

Salve,
Romana

Hi,

ja, gehört für mich jedoch zusammen. Wie gesagt, ein Buchprüfer meinte, man könne auch mit einer Excel-Datei eine Bilanz erstellen.

Der Mensch vom Finanzamt meinte, er wolle die Steuererklärung via Elster haben.

Nun wollte ich wissen, ob das denn möglich gewesen wäre? Bzw. offenbar braucht es da ja auch Kenntnisse, wo wie was einzufüllen ist?

Für eine UG hatte ich noch nie bilanziert. Sicherlich kann man sich Kontenrahmen (nicht nur Datev) und diverse Buchungssätze in verschiedenen Foren übernehmen.

Doch dass man für eine UG keine Privateinnahmen und -ausgaben buchen darf, das sah ich nicht, nur diverse Buchungssätze: 1800 / 1890 - wenn ich nicht irre.

Nach Reklamation vom Finanzamt habe ich dann halt Verbindlichkeiten / Forderungen gebucht.

Und nun ist Körperschaftssteuer mit Gewerbesteuer indifferent. Puh. Ich glaube nicht (und das war der eigentliche Grund für meine Frage), dass ich mit einer bloßen Excel-Datei klargekommen wäre. Ich muss jetzt erstmal einen Weg finden, hier den Fehler zu finden und zu beheben.

Salve,
Romana

Verstehe ich nicht. Der Mensch ist Betriebswirt (FH), hatte Marketing, Wirtschaft und BWL studiert. Du scheinst Dich auf etwas nicht Humanoides zu beziehen.

Servus,

selbstverständlich.

Erstellen der Bilanz und GuV mit Excel - oder auch, wie gesagt, mit Karopapier, Bleistift und Radiergummi geht ganz leicht, wenn man weiß, wo man anfassen muss.

Und für das Übermitteln einer e-Bilanz ist es vollkommen gleichgültig, mit welchen Mitteln diese erstellt worden ist.

Welcher Kontenrahmen hier verwendet wird, richtet sich danach, mit welchem Kontenrahmen während des Wirtschaftsjahres gebucht worden ist. Man kann übrigens sowohl die laufenden Geschäftsvorfälle als auch Bilanz und GuV auch ohne jeden Kontenrahmen erfassen (das hab ich schon ab und zu gemacht), solange man dabei die Gliederungsvorschriften gem. § 266 und § 275 HGB einhält.

Buchungssätze sollten immer nach dem Vorgang gebildet werden, den sie darstellen sollen, und nicht irgendwoher übernommen werden.

Diese Dinge hier:

zeigen, dass es nur eine Möglichkeit gibt, hier unfallfrei zu einem Jahresabschluss zu kommen: Verwerfe die bisherigen Buchungen und den Versuch, daraus eine Bilanz und GuV zu erstellen und bringe alle Unterlagen zu jemandem, der sich mit FiBu und Abschluss auskennt. Damit ist nicht ein Achtzigjähriger gemeint, der früher mal als vBP tätig war, als es diese noch gab, sondern jemand, der nach aktuellem Rechtsstand buchen und Abschlüsse machen kann. Es fehlt hier nämlich an allen Grundlagen für FiBu und Jahresabschluss.

Was das hier bedeuten soll

bleibt Dein persönliches kleines Geheimnis.

Und das hier

geht ab Montag relativ leicht: Gib die Unterlagen einem StB und lass Dir das machen.

Das glaube ich auch nicht. Aber Du bist ja auch mit einem FiBu-Programm nicht klargekommen - angefangen damit, dass Du einen unbrauchbaren Kontenrahmen ausgewählt hast, bis hin zu dem, dass Du etwas ans FA übermittelt hast, das eigentlich Anlass genug zu einer Vollschätzung der Besteuerungsgrundlagen ist.

Bitte gräme Dich nicht ob meiner deutlichen Worte, sie dienen vor allem zur Warnung von jetzigen und künftigen Mitlesern, sich auf derartige Abenteuer einzulassen. Und wenn man mir die E-Installation eines Neubaus überließe, wäre das Ergebnis genauso schlimm - in beiden Fällen geht es um die richtige Einschätzung der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

ich beziehe mich auf die Berufsbzeichnung „Buchprüfer“.

Der Zugang zum Beruf des vereidigten Buchprüfers wurde 1961 geschlossen.

Zwar gab es von 1986 bis 2005 vorübergehend wieder die Möglichkeit der Zulassung zum vBP, aber die Handvoll Leute, die diese wahrgenommen haben, haben mittlerweile so gut wie alle die Möglichkeit genutzt, als vBP mit einer im Vergleich zur eigentlichen WP-Prüfung absolut harmlosen vereinfachten Prüfung den WP zu erwerben. Die winzige Zahl an Leuten, die heute noch vBP sind, haben in der Regel einen Knick im Lebenslauf - sonst wären sie WP.

Schöne Grüße

MM

Das „wo“ hat Dir RotAlge am 07.02. um 19:43 Uhr beschrieben. Das „wie“ funktioniert nicht anders als beim Erstellen von Bilanzen und GuVn mit irgendwelcher Software.

Übrigens: Dass man in der Ausbildung bis heute T-Konten malt und von Hand mit ganz EDV-frei in Worten formulierten Buchungssätzen bebucht, ist nicht, um die armen Mäuselein zu quälen, sondern damit sie Buchen lernen.

Schöne Grüße

MM

Du interpretierst Sachen rein…

Woher willst Du das alles wissen, zB. „angefangen damit, dass Du einen unbrauchbaren Kontenrahmen ausgewählt hast,“

Es gab in meiner ersten Steuererklärung dieser Art einen Fehler, eine Zahl wurde falsch übertragen. Punkt. Und der wird heute behoben.

Servus,

ich kenne den SKR 03 gut genug, um zu wissen, dass er seit 1986 (so lange ist es schon her, dass das BiRiLiG veröffentlicht worden ist) unbrauchbar ist, weil er auf nicht mehr zulässige Gliederungen von Bilanz und GuV zugeschnitten ist.

Wenn Du in einer GmbH (Hoffentlich der Deinigen! - was ein selbständiger Buchführungshelfer darf und was nicht, weißt Du ja hoffentlich schon) Privateinlagen und -entnahmen als laufende Geschäftsvorfälle gebucht hast, ist eben nicht nur „eine Zahl falsch übertragen“, sondern die UG kann wegen der Verquickung der Vermögenssphären von Gesellschafter-Geschäftsführer und der Gesellschaft nicht nur steuerlich als Einzelunternehmen behandelt werden (den Deu wird sich kaum ein Betriebsprüfer antun, schlicht weil der Aufwand den Etrag nicht rechtfertigt), sondern die Vermischung von Vermögen der Gesellschaft und des Gesellschafters kann im Fall des Falles zur schulbuchmäßigen Durchgriffshaftung führen - und das war es dann mit der Haftungsbeschränkung.

Um so eine Chaos-UG halbwegs glattzuziehen, braucht es wesentlich mehr als

und woher ich das alles weiß?

Es ist mein Broterwerb, sowas zu wissen. Da tut man gut daran, wenn man sich ein bissle Ahnung anliest und durch ständige Praxis verschafft.

Schöne Grüße

MM

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Abgesehen davon dass ich mich im Vorfeld bezüglich Kontenrahmen informiert habe, das Finanzamt auch nichts dagegen hat, der Betriebswirt sich selbst angeboten hat mir zu helfen, seitens des Finanzamts eine einzige Fehlermeldung auf dem Tisch liegt und einiges mehr, woher willst Du beispielsweise wissen, wie sehr Privat- und Geschäftsvermögen miteinander verquickt ist? Deine Aussagen basieren primär auf Phantasie und zwar negativ geprägten Phantasien. Das darfst Du, doch halte mich bitte dabei raus. Gut, ich weiß, was ich wissen wollte und ich bin jetzt erstmal wieder raus hier. :slight_smile:

Du könntest Dich einmal mit dem Thema „GmbH und Privatentnahmen“ beschäftigen.

Eine GmbH ist kein Einzelunternehmen.

Ein ganz wichtiger Fehler, der recht häufig von Gesellschafter-Geschäftsführern von Einmann-GmbHs gemacht wird, ist die Verwechslung des eigenen (Privat)vermögens mit dem der Gesellschaft. Nur durch diesen Fehler kann es überhaupt dazu kommen, dass als laufende Geschäftsvorfälle bei einer GmbH „Privateinlagen“ und „Privatentnahmen“ auftauchen.

Und nein, man kann die daraus erwachsenden Risiken nicht mal eben untern Teppich kehren, indem man die entsprechenden Vorgänge schlicht auf „Darlehen“ umbucht.

Aber mach einfach, was Du magst - es muss ja nicht zu dicken Ende kommen. Kann es aber.

Schöne Grüße

MM

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