Hallo,
meine Frau wollte ein Buch bei ebay verkaufen, aslo hat sie sich ein schönes Cover Bild bei Google kopiert, auf der Festplatte gespeichert und dann bei ebay wieder hochgeladen. Kurze Zeit Später war der Artikel bei eby aber schon wieder gelöscht und jetzt ca. eine Woche später haben wir ne Anzeige mit hohen Anwaltskosten am Hals.
Kann man sich dagegen wehren oder soll man lieber zahlen bevor noch mehr verfahrenskosten entstehen?
Das Bild war doch öffentlich zugänlich.
Ich wäre für Hilfe sehr dankbar!
Gruß
Hallo,
ja Sie haben sich Strafbar gemacht. Das Bild war zwar öffentlich zugänglich aber Sie hatten kein Nutzungsrecht. Dummerweise hat Sie eine wahrscheinlich Abmahn-Anwaltskanzlei erwischt. Für den genauen rechtliche Lage fragen Sie bitte einen Anwalt.
Ja man kann sich dagegen mit einem Anwalt wehren was wahrscheinlich die Kosten senken dürfte. Dafür entstehen halt wieder Anwaltskosten.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
meine Frau wollte ein Buch bei ebay verkaufen, aslo hat sie sich ein schönes Cover Bild bei Google kopiert, auf der Festplatte gespeichert und dann bei ebay wieder hochgeladen. Kurze Zeit Später war der Artikel bei eby aber schon wieder gelöscht und jetzt ca. eine Woche später haben wir ne Anzeige mit hohen Anwaltskosten am Hals.
Kann man sich dagegen wehren oder soll man lieber zahlen bevor noch mehr verfahrenskosten entstehen?
Das Bild war doch öffentlich zugänlich.
Ich wäre für Hilfe sehr dankbar!
Gruß
Leider sind Sie Opfer der legitimen Abmahnindustie in Deutschland geworden. Zahlen müssen Sie daher leider. Je nachdem wie hoch die finanziellen Forderung ist, lohnt es sich aber einen Anwalt einzuschalten.
http://www.abmahnung-internet.de/
http://www.ferner-alsdorf.de/2011/04/abmahnung-fotok…
Ich würde selbst kurz Googeln, ob der Betrag angemessen ist, wenn nötig telefonisch oder schriftlich Anfragen ob eine Minderung in Ordnung geht, und dann schnell bezahlen.
Dass das Bild öffentlich zugänglich war, bedeutet ja nicht, das es frei zur Benutzung zur Verfügung steht.
Hallöchen,
leider gibt’s nicht viel, was Sie dagegen machen können. Bilder im Internet stehen dennoch unter Copyright, Inhalte im WWW sind nicht automatisch gemeinfrei, genauso wenig wie Bilder in einer Ausstellung.
Diese sind schließlich auch öffentlich zugänglich.
Sie haben, ohne zu fragen, das Werk eines anderen verwendet, um ein eigenes Produkt besser zu verkaufen.
Daran gibt’s leider nix zu rütteln.
MfG,
Julian
Hallo Flo
Ich kenne mich rechtlich nicht sonderlich gut aus. Jedoch solltest du nicht sofort bezahlen. Schau mal zuerst im Internet, ob du was zu diesem Anwalt oder dem Rechnungssteller findest. Ich hatte auch schon mal eine Rechnung am Hals von irgend einer Kanzlei, weil ich was runtergeladen hatte. Im Internet fand ich dann einige Berichte und es war klar, dass die einfach nur versuchen an Geld zu kommen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich jemand gestört hatte, dass du dieses Bild verwendet hast für einen E-Bay Eintrag
Grüsse und viel Glück
Hallo Flo1985,
Cover Bild … bei ebay hochgeladen
… jetzt Anzeige mit hohen Anwaltskosten am Hals
meine Hilfe ist lediglich als Recherche-Hilfe zu verstehen, da ich über keinerlei Kompetenz zu diesem Thema verfüge.
Eine passend formulierte Unterlassungserklärung könnte möglicherweise helfen.
Schau mal bitte auf folgendes Infoblatt:
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/Steffen/PDF/Infobl…
Keine vom Abmahner vorformulierten Erklärungen verwenden, denn „ohne Schuldeingeständnis“ usw. ist essentiell wichtig!
Viel Erfolg!
Burghard
Hallo Flo1985,
falls ihr das Foto einer Bildagentur oder eines registrierten Fotografen erwischt habt, hinterliegen in der Regel immer eindeutige AGBs, die durch eigene Rechtsabteilungen dementsprechend auch durchgesetzt und verfolgt werden. In dem Fall habt ihr wohl eher wenig Erfolg mit einem Widerspruch.
Falls es ein Privatfoto war, könnte euer Widerspruch schon eher von Erfolg gekrönt werden…
Viel Glück, Maria
Hallo,
ich fürchte, das Geld werdet ihr zahlen müssen. Man darf nicht einfach ein Bild aus dem Internet kopieren - auch wenn diese öffentlich zugänglich sind. Das Urheberrecht / Copyright muss eingehalten werden.
Beim nächsten Mal lieber selbst ein Foto von dem Artikel machen - auch Bilder von Handykameras haben heute eine ziemlich gute Qualität.
Dann umgeht ihr zukünftig diesen Ärger.
Gruß
Ziennah
Also, die Nutzt des Foto war von Private Person. Dann sollte gar nicht passieren. Vielleicht dahinter steht eine Dubbiose Firma. Mein Rat Abwarten. Auch im Fall von ein Geistliche Eigentum Verletzung es gibt wirklich ärger wenn Wirtschaftlich gesehsen grösse resonanz hattte.