Bilder bei Google

Es gibt Bilder bei denen der Fotograf auf das Urheberrecht verzichtet.
Wenn man nun bei Google Bilder anklickt und das Bild dann anklickt steht immer, daß das Bild moeglicherweise urheberrechtlicht geschützt ist. Wie kann man erfahren, ob es tatsächlich geschützt ist,bzw. der Fotograf auf das Urhenerrecht verzichtet.
Gruß
Wolfgang

Hallo,

Es gibt Bilder bei denen der Fotograf auf das Urheberrecht
verzichtet.

Bitte nenne ein Beispiel. Mir ist soetwas nicht bekannt.
Was mir bekannt ist, das man Bilder unter die cc-Lizent (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons) stellen kann. Dadurch sind Sie frei nutzbar.

Wenn man nun bei Google Bilder anklickt und das Bild dann
anklickt steht immer, daß das Bild moeglicherweise
urheberrechtlicht geschützt ist. Wie kann man erfahren, ob es
tatsächlich geschützt ist,bzw. der Fotograf auf das
Urhenerrecht verzichtet.

Naja, indem man den Urheber danach fragt. Also muss man den Fotrografen fragen wenn es eben nicht dabei steht.

Gruß
h.

Hi

Es gibt Bilder bei denen der Fotograf auf das Urheberrecht
verzichtet.

Quatsch :wink:. Das kann der Fotograf gar nicht Er verzichtet auf Nutzungsrechte bzw. erlaubt die „Verwertung“ des Bildes ohne weitere Kosten.

Bitte nenne ein Beispiel. Mir ist soetwas nicht bekannt.
Was mir bekannt ist, das man Bilder unter die cc-Lizent (siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons) stellen kann.
Dadurch sind Sie frei nutzbar.

Eben -„nutzbar“ -> Verwertungsrecht.

Wenn man nun bei Google Bilder anklickt und das Bild dann
anklickt steht immer, daß das Bild moeglicherweise
urheberrechtlicht geschützt ist. Wie kann man erfahren, ob es
tatsächlich geschützt ist,bzw. der Fotograf auf das
Urhenerrecht verzichtet.

Naja, indem man den Urheber danach fragt. Also muss man den
Fotrografen fragen wenn es eben nicht dabei steht.

Man muß den Fotografen bzw. den Rechtsinhaber danach fragen.
Wenn ich das Bild verkauft habe, bin ich zwar der Urheber, habe
aber die Verwertungsrechte evtl.zu einem bestimmten Maße abgetreten.
z.B. Getty hat die weltgrößte Sammlung von Fotografie. Sie verklagen Dich, wenn Du ein Bild ohne Nutzervereinbarung verwertest… nicht der Fotograf :wink:.

Siehe auch die differenzierten Bedingungen bei Bildagenturen
und Fotowettbewerben - da gehts immer um Nutzungsrechte…

Das Urheberrecht gilt immer für den Schöpfer eines Werkes (egal ob Musik, Literatur, Malerei etc…) und kann nicht abgetreten werden (und gilt bis 50 Jahre nach seinem Tod). Etwas anderes sind die Nutzungsrechte! Sollte man nicht verwechseln.

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Noch ein hilfreicher Link (kostenloses Skript):
http://www.karstenundschubert.de/publikationen/urheb…

lg,
vordprefect

Hallo!

Es gibt Bilder bei denen der Fotograf auf das Urheberrecht
verzichtet.

Quatsch :wink:. Das kann der Fotograf gar nicht Er verzichtet auf
Nutzungsrechte bzw. erlaubt die „Verwertung“ des Bildes ohne
weitere Kosten.

Außer er lebt außerhalb Deutschlands, wo das Urheberrecht m.W. sehr einfach übertragen werden kann (z.B. USA). In Deutschland ist dies in der Tat praktisch nicht möglich.

Gruß
Falke

Es gibt Bilder bei denen der Fotograf auf das Urheberrecht
verzichtet.

Wie schon geschrieben: Das Urheberrecht ist nicht veräusserlich.

Wenn man nun bei Google Bilder anklickt und das Bild dann
anklickt steht immer, daß das Bild moeglicherweise
urheberrechtlicht geschützt ist. Wie kann man erfahren, ob es
tatsächlich geschützt ist,bzw. der Fotograf auf das
Urhenerrecht verzichtet.

Ob, und in wie weit, eine allgemeine oder spezielle Freigabe der Nutzungsrechte besteht, ist sehr unterschiedlich und oft nicht ohne weiteres erkennbar.
Wenn man diese Nutzungsrechte aber nicht explizit selber erlangt hat, ist vorsorglich davon auszugehen, dass man sie NICHT hat.

Ausser der Rechteinhaber hat erkennbar und nachvollziehbar(!) die freie Nutzung für die Allgemeinheit freigegeben. Diese Freigabe kann aber auch auf bestimmte Nutzer oder Medien beschränkt sein.

Die Verifizierung der Freigabe muss allerdings im Zweifelsfall vom jeweiligen Nutzer vorgenommen werden.

Grundsätzlich ist die eigenmächtige Verwendung fremder Bilder untersagt. Erst recht die Verwendung in öffentlich zugänglichen Medien.

Über die Komplexität der Problematik gibt es ganze Abhandlungen.
Der Rest gehört eher in die Abteilung „Allgemeine Rechtsfragen“.

Hallo

Es gibt Bilder bei denen der Fotograf auf das Urheberrecht
verzichtet.

Wie schon geschrieben: Das Urheberrecht ist

_nach Deutschem Recht_

nicht veräusserlich.

Tatsächlich geht es aber eher um die Verwertungsrechte.

MfG Frank

Hallo

Es gibt Bilder bei denen der Fotograf auf das Urheberrecht
verzichtet.

Wie schon geschrieben: Das Urheberrecht ist

_nach Deutschem Recht_

nicht veräusserlich.

Tatsächlich geht es aber eher um die Verwertungsrechte.

Richtig.

Dieses Recht kann Initial eben auch nur der Urheber veräussern.
Dabei ist es egal ob dafür ein „Wertausgleich“ passiert.
Eine Schenkung ist auch eine Veräusserung.

Einmal auch nur ganz oder teilweise die Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte veräussert, wird es zunehmend schwieriger eine Kontrolle über die Einhaltung der Nutzungsvereinbarungen zu behalten.

Das Urheberrecht gilt immer für den Schöpfer eines Werkes
(egal ob Musik, Literatur, Malerei etc…) und kann nicht
abgetreten werden (und gilt bis 50 Jahre nach seinem Tod).

70 Jahre

Hi

Ich hab den entsprechenden Wikipedia-Artikel sogar verlinkt :wink:. 50 Jahre gilt mindestens, in einigen Ländern wurde die Schutzfrist erhöht, u.a. in Deutschland und Frankreich auf 70, aber es gibt auch noch längere Schutzfristen.

lg,
vordprefect

Moin,

aber es gibt auch noch längere Schutzfristen.

sogar ewige.

Gandalf

Auf das Urheberrecht kann man in Deutschland nicht verzichten. Außerdem ist nahezu jedes Bildwerk vom Urheberrecht abgedeckt - entweder als einfaches Lichtbildnis oder als Lichtbildwerk.

Die Regel ist also: Ein Bild darf NICHT frei benutzt werden. Ausnahmen sollten dabei stehen.

Viele Grüße,
Frank