Bildrechte bei Facebook

Hallo,

ich weiß, dass FB meine Bilder nutzen darf.
Wie sieht das mit jemand anderem aus, der ebenfalls Facebook User ist, also den gleichen Status hat, ein ganz normaler User?

Nehmen wir mal an: Ein User S stellt ein Photo bei einer Gruppe ein. Die Gruppe ist geschlossen. Der Admin (nicht User S) fragt höflich an, ob er das Bild als Gruppenphoto nutzen darf. User S stimmt zu.

Ein anderer, nennen wir ihn A wie Ar**, macht eine andere Gruppe auf, in der er dieses Bild ebenfalls als Gruppenbild nutzt. (Dass er den Namen A verdient, zeigt sich daher, dass er die erste Gruppe in vielem kopiert, gleicher Name, gleiches Gruppenbild, etc.). Seine Absicht, so wird vermutet, ist die Gruppe (die auch real existiert, nicht nur virtuell) zu übernehmen, den derzeiten Admin und auch Organisator der realen Gruppe zu „entmachten“, klingt wie Kindergarten, ist es auch).

Dass er moralisch nicht im Recht ist, ist klar. Aber wie steht es mit dem Recht am Bild? Darf er das Bild nutzen? Oder ist es eben durch das Hochladen bei FB eine „public domain“ geworden?

Zusatzfrage: Wie steht es mit Posts? Die können ja geteilt werden, bis zum „go viral“. Aber wie ist das, wenn jemand ein Post mit copy&paste auf seine eigene Seite stellt und keine Quellenangabe macht? (Besagter A kopiert alles [bis es bemerkt wurde, jetzt kommt er nicht mehr dran], auch die Posts, die erklärten, dass gerade ein bisschen Aufruhr in der Gruppe herrscht, um sich somit bei Usern, die nicht sooft da sind - virtuell und real - als der „wahre“ Gruppenguru zu etablieren.

Okay, das war mit Hintergrund, aber eigentlich geht es mir um die Rechte an den Photos bzw. Posts.

Grüße
Siboniwe

Bilder bei FB dürfen von anderen FB-Nutzern beliebig „geteilt“ und (nur) innerhalb von FB verwendet werden.
Das ist der Sinn des Portals und genau dafür braucht FB die Bildrechte.
Es gibt aber keinen bekannten Fall, wo FB diese Rechte für Zwecke ausserhalb von FB genutzt hat oder diese Rechte gar abgetreten hat.
Meines Wissens darf ein fremdes Bild nicht ohne explizite Erlaubnis (oder manchmal sogar Auffoderung) des Urhebers in das „eigene“ Album kopiert werden. Das ist aber Voraussetzung dafür, ein Bild als Profilbild oder Titelbild verwenden zu können.

Der „Plagiatist“ hat diese Rechte nicht und eine Intervenion bei FB könnte durchaus erfolgreich sein.