Bildrechte Eheringe

Hallo lieber Experte,

Da ich sehr viel Fotografiere und auch eine eigene Webseite zur Fotografie betreibe, hat mich jetzt eine Firma aus München angeschrieben, dass sie gerne einige meiner Bilder kaufen würde.
Auf den Bildern sind Eheringe zu sehen aber ohne Markennamen o.ä.!
Meine Frage ist jetzt, darf ich diese Bilder verkaufen oder besteht die Gefahr, dass das Design der Ringe o.ä. vom Hersteller geschützt ist und ich dann Probleme bekomme.
Bei den Ringen handelt es sich um ganz einfache Ringe mit 3 Edelsteinen drauf. Werd die mal produziert hat lässt sich nicht mehr nachverfolgen.

Vielen Dank schon mal für deine Antwort.

Gruß
Stefan

Tut leid, aber bei Recht am Bild kenne ich mich nicht aus. Es wird wohl auch darauf ankommen, was die Firma aus München mit den Bildern machen möchte.

LG
Friede7

Hallo.
Es sollte keine Schwierigkeiten geben, solange keine Marken,Artikelnr.oder ähnliches erkennbar sind.
Allerdings ohne Gewähr :wink:

Mfg,

Hallo lumberjack_la,

aus der Ferne betrachtet und ohne diese Ringe gesehen zu haben, sollte dies möglich sein, soweit auf deinen Bildern keine geschützten Markensymbole etc. zu finden sind.

Um aber sicher zu gehen, wäre ein kurzes Beratungsgespräch am Telefon bestimmt sinnvoll. Unter

http://www.anwalt.de/rechtsberatung/urheberrecht_mar…

findest du Anwälte, die sich mit dem Urheber- und Markenrecht bestens auskennen.

Viele Grüße,

dein Team von anwalt.de

Hallo,
habe leider auch keine Ahnung

Da ich sehr viel Fotografiere und auch eine eigene Webseite
zur Fotografie betreibe, hat mich jetzt eine Firma aus München
angeschrieben, dass sie gerne einige meiner Bilder kaufen
würde.
Auf den Bildern sind Eheringe zu sehen aber ohne Markennamen
o.ä.!
Meine Frage ist jetzt, darf ich diese Bilder verkaufen oder
besteht die Gefahr, dass das Design der Ringe o.ä. vom
Hersteller geschützt ist und ich dann Probleme bekomme.
Bei den Ringen handelt es sich um ganz einfache Ringe mit 3
Edelsteinen drauf. Werd die mal produziert hat lässt sich
nicht mehr nachverfolgen.

Vielen Dank schon mal für deine Antwort.

Gruß
Stefan

Wenn ein Design geschützt ist durch Eintragung als Geschmacksmuster bei http://dpma.de/geschmacksmuster/index.html, dann darf man das Design nicht als Design für seine eigenen Waren verwenden.

Man darf aber sehr wohl die Ware, die der Inhaber des Geschmacksmusterschutzes in Verkehr gebracht hat, weiterverkaufen, fotografieren und das Foto auch öffentlich zeigen und vertreiben.

Anders sieht es nur aus, wenn dem Designer ein Kunstwerk gelungen ist, das geschützt ist als Werk im Sinne von § 2 Urheberrechtsgesetz: „§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: …
4.
Werke der bildenden Künste …“ http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Das ist bei einem schlichten, wenn auch handwerklich gelungenen, Ring in der Regel nicht der Fall; siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe#Angewand….

Insofern ist kein Hindernis zu erkennen beim Ausstellen und Verkaufen von Fotos von „Werken der angewandten Kunst“ (s. letzte Quelle).

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo Stefan!
Auf diesem Gebiet bin ich ein Laie. Kenne mich also nicht wirklich aus. Ich weiß nicht mehr als Du. Ich halte es aber auch durchaus für denkbar, da Du durch die Weitergabe, die spätere Veröffentlichung Deiner Bilder auf breiter Basis über die Käuferfirma, Schwierigkeiten bekommen kannst.
Mehr kann ich dazu aber nicht sagen.
Herzliche Grüße
Bernhard

wenn die bilder als kunstobjekt gebraucht werden, sehe ich keine bedenken.

Hallo, um sicher zu stellen, dass keine Rechte verletzt werden, würde ich dazuschreiben (lassen): „Hersteller der Ringe unbekannt“. MfG

Meine Frage ist jetzt, darf ich diese Bilder verkaufen oder
besteht die Gefahr, dass das Design der Ringe o.ä. vom
Hersteller geschützt ist und ich dann Probleme bekomme.

Hallo,

es ist zwar angesichts des geschiderten Sachverhaltes nicht sehr wahrscheinlich, aber auszuschließen ist es nicht, dass der Hersteller der Ringe damit nicht einverstanden ist und Ärger macht.

MfG

Andreas Kleiner, Berlin

Hallo Stefan,

ich bin überhaupt keine Rechtsexpertin sondern Betriebswirtin.
Können Sie mir bitte verraten warum Sie mich ausgewählt haben?
Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar, weil ich immer wieder Rechtsanfragen bekomme.

Ich will Ihnen aber gerne schreiben, was ich zu ihren Fall denke.
Es soll eine Anzahl von Abmahnanwälten geben, die nur darauf warten, dass jmd. eine Urheberrechtsverletzung begeht.
Ich wäre also mehr als nur vorsichtig, wenn eine Firma meine Bilder kaufen wollte.
Denn wenn Sie ihre Bilder kommerzialisieren könnten Sie sich schadensersatzpflichtig machen.

Wenn ich Bilder aus der Natur mache, dann gehe ich davon aus, dass ich diese verkaufen könnte.
Hergestellt Produkte können immer irgend einem Schutz unterliegen.
Also VORSICHT, VORSICHT, VORSICHT, bei aller Euphorie vielleicht Geld einnehmen zu können.

Und auch meine Bitte, warum haben Sie mich ausgewählt, ich habe mich nicht als Expertin für Recht eingetragen.

Danke für Ihre Antwort,
Gruß Christin

ohne Rechte am Bild kann es Teuer werden.
MfG

Ich halte das für unproblematisch, solange mit den Bildern nicht der Eindruck erweckt wird, genau diese Ringe stünden zum Verkauf. Wenn die Bilder z.b. als Symbol für Hochzeit allgemein stehen wäre das wohl OK.

Hallo Stefan,

könnten Sie mir bitte mitteilen, warum Sie mich ausgewählt haben?
Danke für Ihre Antwort.