Bildrechte / Verwendung Zunftwappen Handwerker

Hallo zusammen,

kann jemand weiterhelfen wenn das Maurerwappen / Zunftwappen des Maurerhandwerks (gibt es für alle „alten“ Handwerksberufe) auf Baustellenschilder verwendet werden soll. Bei wem liegen hier die Bildrechte bzw an wen kann ich mich wenden wenn wir das Zeichen verwenden wollen?

Vielen Dank für (hoffentlich) zahlreiche Hilfe.

Tut mir Leid, - Null Ahnung
gruß
Jan

Hallo Co-Zi,
ich denke das müsste die Handwerkskammer wissen (gibts in jeden grösseren Ort)vieleicht auch die IHK-Industrie u.Handelskammer.Viel Glück,
Gruß Bernado

Hallo auch ,

ich würde zum einen bei der handwerkskammer und zum anderen beim Patentamt nachfragen

Patentamt geht online über die Markenrecherche
Handwerkskammer wohl eher telefonisch

Liebe Grüße

Hallo,
ich weiß es nicht genau, aber ich würde mal in der Handwerkskammer nachfragen - die müßten doch sowas
wissen. Viel Erfolg. Gruß Hanna.

Hallo
da muss ich leider passen, keine Ahnung.
Mit freundlichen Gruß Wolli

sorry, keine Ahnung

Guten Tag,

die Frage der Rechte muss im Einzelfall geprüft werden. Für alle neuen Zeichen haben die Berufsverbände die Rechte, unabhängig davon, ob sie es beim Patentamt als Marke schützen ließen, weil sie es als Verbandslogo nutzen. Meist verwendet man die Zeichen aus den 1930iger Jahren, die sind bis auf das Steinmetzzeichen nicht mehr geschützt. Wenn man aber eine bereits digitalisierte Fassung verwendet, sie also nicht neu zeichnet, so hat derjenige die Rechte, der sie digitalisiert hat. Unter www.innungszeichen.de findet man eine Menge Zeichen für verschiedene Berufe, die man nach dem Kauf ohne Probleme als Baustellenschilder verwenden darf. Dort findet man auch eine Kontaktadresse für Nachfragen.

Hallo Co-Zi,
mit den Bildrechten kenne ich mich nicht aus. Den Tip, beider Handwerkskammer nachzufragen hast du bestimmt schon erhalten.
Mein persönliches Rechtsverständnis sagt, wenn ihr zur Zunft gehört, müsstet ihr das Wappwn auch verwenden können, ohne jemanden zu fragen.
Mit freundlichen Grüßen, Langfried.

Erst mal Entschuldigung für die späte Rückmeldung war beruflich unterwegs. Nun aber zum Thema…
Betrifft: Das Maurerwappen / Zunftwappen

Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten denn Wappen sind grundsätzlich genauso geschützt wie ein Namensrecht. Dies betrifft aber in der Regel Adels- und vergleichbare Wappen.
(Allgemeines dazu auch unter Wikipedia - Suchbegriff Wappen)

Bei Verbände-Wappen wird es geführt wie ein Logo wo die Rechte bei dem Patentamt in München hinterlegt sind
(Betrifft das sogenannte Markenrecht - neudeutsch auch CD = Corporate Design )
Nach meiner Erfahrung sind diese Wappen jedoch nicht als „Bildmarke“ registriert.

Es könnte jedoch dennoch zu einem Rechtsstreit bei unerlaubter Nutzung kommen - denn die Zunftwappen dürfen in der Regel nur von Innungsfachbetrieben (Mitgliedern) geführt werden.

Die einzige mir bekannte Maurerinnung sitzt in Vechta - ansonsten sind die Maurer in den Baugewerbeinnungen zusammengeschlossen.
Eine Anfrage bei der örtlichen Kreishandwerkerschaft führt deshalb wohl am ehesten zum Ziel einer rechtsfesten Aussage.

Hoffe dies gibt erste Orientierung in der gestellten Frage.

Mit herzlichen Grüßen aus Dortmund
HANDWERKSTRAINER
Willibert Michels

Hallo!

Die Verwendung dieses Zeichens ist Innungsmitgliedern (in diesem Fall der Maurerinnung) vorbehalten. Im Zweifel bitte die örtliche Innung fragen, eventuell das Zeichen per e-mail dort hin senden und Erlaubnis einholen.

Freundliche Grüße
Miri

Vielen Dank!!

Vielen Dank!

Ein langes Telefonat mit dem Anwalt der Handwerkskammer hat zu keinem Ergebnis geführt. Anfrage bei der Bau-Innung der Kreishandwerkerschaft heute morgen gestellt. Bleibt abzuwarten was von dort zurück kommt.

Viele Grüße

Dankeschön!

Heute morgen geschehen. Mal abwarten was von dort zurück kommt.

Viele Grüße

Super, vielen Dank!

Hallo!

War jetzt ein paar Tage nicht online, kann leider auch bei dieser rechtlichen Frage nicht weiterhelfen. Hoffentlich schon viele Antworten erhalten.
Mfg. Robert

Hallo,

Auch wenn es etwas sehr spät mit der Antwort ist, solltest Du Dich an die IHK ( Industrie und Handelskammer ) wenden.

Die HWK kann Dir gewiss auch weiterhelfen.

mfg

Ennlo