Erst mal Entschuldigung für die späte Rückmeldung war beruflich unterwegs. Nun aber zum Thema…
Betrifft: Das Maurerwappen / Zunftwappen
Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten denn Wappen sind grundsätzlich genauso geschützt wie ein Namensrecht. Dies betrifft aber in der Regel Adels- und vergleichbare Wappen.
(Allgemeines dazu auch unter Wikipedia - Suchbegriff Wappen)
Bei Verbände-Wappen wird es geführt wie ein Logo wo die Rechte bei dem Patentamt in München hinterlegt sind
(Betrifft das sogenannte Markenrecht - neudeutsch auch CD = Corporate Design )
Nach meiner Erfahrung sind diese Wappen jedoch nicht als „Bildmarke“ registriert.
Es könnte jedoch dennoch zu einem Rechtsstreit bei unerlaubter Nutzung kommen - denn die Zunftwappen dürfen in der Regel nur von Innungsfachbetrieben (Mitgliedern) geführt werden.
Die einzige mir bekannte Maurerinnung sitzt in Vechta - ansonsten sind die Maurer in den Baugewerbeinnungen zusammengeschlossen.
Eine Anfrage bei der örtlichen Kreishandwerkerschaft führt deshalb wohl am ehesten zum Ziel einer rechtsfesten Aussage.
Hoffe dies gibt erste Orientierung in der gestellten Frage.
Mit herzlichen Grüßen aus Dortmund
HANDWERKSTRAINER
Willibert Michels