Bildrechte von models

Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Bildrechte bei Models. Wenn ein Model für ein Shooting bezahlt wird, hat sie dann noch Rechte an ihren Bildern. D.h. kann sie verlangen, dass die Agentur, die die Fotos produziert hat, diese löscht? Die Fotos werden nur für die Agentur und deren Veranstaltungen verwendet, nicht an Dritte weitergegeben. Muss das schriftlich festgehalten sein.

Ich danke schon mal für die Antworten.

Das gehört a.) zum Leistungsschutz und b.) zum Persönlichkeitsrecht.

Ja, das Modell kann erwirken das die Bilder nicht veröffentlicht werden. Ein Vertrag sollte stets schriftlich gemacht werden. Jedoch muss das Modell den Vetrrag natürlich erfüllenun darf nicht „einfach so“ ein Bild zurückziehen.

Zunächst hat nach dem UrhG jeder das Recht am eigenen Bild und kann einer Nutzung durch Dritte widersprechen. Ausgenommen sind prominente Personen. Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz können auf Antrag des Verletzten auch strafrechtlich verfolgt werden.

Sollte ein Nutzungsrecht schriftlich vereinbart worden sein, dann kann der Inhaber des Nutzungsrechtes die abgebildete Person auf zivilrechtlichem Wege auf Schadenersatz verklagen.

Grüße vom
Formator

ab wann gilt denn jemand als Prominent? Ist jemand, der eine Misswahl gewonnen hat schon ein Prominenter? Und wenn mir das mOdel ein Rechnung für eine Kalenderproduktion ausstellt, ist doch auch klar, dass ich diesen Kalender veröffentliche, oder?

Hallo,
gibt es einen Bildnisvertrag oder so genanntes „Model Release“? Da müsste das geregelt sein.
Bildagenturen verlangen solches ausdrücklich, sonst nehmen sie Bilder mit erkennbar abgebildeten Menschen erst gar nicht an. Es spielt keine Rolle, ob ein Model für die Aufnahmen bezahlt wurde oder das Shooting per „TfP“ („Time for Pictures“) stattfand - die Rechteüberlassung MUSS - besonders bei kommerzieller Verwendung der Aufnahmen - ausdrücklich geregelt sein.

Viele Grüße
Winfried

Eine abgebildete Person kann nur dann Rechte haben, wenn diese auch eingeräumt wurden - sonst bestimmt der Berechtigte / Urheber alleine was mit den Bildern passiert. Einem Modell werden i.d.R. aber keine solchen rechte eingeräumt, dass sie eine Löschung verlangen kann, nur dann, wenn es der vereinbarten Nutzungsweise zuwiderläuft - bspw für Flirtseiten und es war so nicht vereinbart.

Aus der Tatsache heraus ob sie Geld dafür bekommen hat oder bspw Bilder (TFP)lassen sich alleine grundsätzlich keine Nutzungsrechte ableiten

Ab wann eine Person als prominent gilt entscheiden im Streitfall die Gerichte. Aber abgesehen davon; die Rechnung des Model für die Kalenderproduktion kann sicherlich als erteiltes Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht gewertet werden.

Link: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigen…

Abschnitt: „Erlaubnis und Widerruf“

Gruß
Formator

Hier steht alles zum Thema: http://www.modelvertrag.com/533681986213e7f08/index…

ja, solange kein schriftlicher vertag abgeschlossen wurde in dem die bildrechte von dem model an die agentur übergahen, das model stets die urheberrechte an den bilder wo sie mit drauf ist.

daher im vorfeld immer schriftlich einen vertrag machen zur abtretung der bildrechte an dritte