Bildschirmgeräte während der Autofahrt

Hallo Leute,

inwieweit ist es erlaubt, technische Geräte während der Autofahrt zu bedienen? ich spreche da in erster Linie von Smartphones. Ist eine Bedienung per Spracheingabe gestattet? Darf man während der Fahrt auf den Bildschirm schauen?

Grüße

inwieweit ist es erlaubt, technische Geräte während der
Autofahrt zu bedienen? ich spreche da in erster Linie von
Smartphones. Ist eine Bedienung per Spracheingabe gestattet?
Darf man während der Fahrt auf den Bildschirm schauen?

Hallo

§ 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Ein Smartphone darf also nicht in die Hand genommen werden.
In einer Grauzone bewegt man sich wenn sich das Gerät während der Bedienung in einer Halterung befindet, dann wäre es aber zumindest kein Verstoß gegen § 23 StVO. Eine Sprachsteuerung ist keinesfalls verboten.
Auch das Ansehen des Bildschirms ist nicht explizit verboten, dabei muss natürlich auch §1 StVO Grundregeln beachtet werden:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Gruß Crack

Vielen Dank, Crack… ist zwar teilweise etwas unscharf, aber ich denke eine bessere Antwort werde ich kaum bekommen!

Vielen Dank, Crack… ist zwar teilweise etwas unscharf, aber
ich denke eine bessere Antwort werde ich kaum bekommen!

Diese Regelung hinkt der Technik um Jahre hinterher.

Schau dir ein Eier-Telefon und einen Eier-Topf an:

Während die Benutzung des in der Hand gehaltenen i-Phone (dazu gehört auch das Abweisen eines Anrufs oder das auf-die-Uhr-Schauen) ausdrücklich verboten ist, fällt die komplette Bedienung des i-Pod nicht darunter.

Und das Eintippen einer SM am Telefon, dass im Halter steckt, ist nicht durch diesen Paragrafen verboten.

Diese Regelung hinkt der Technik um Jahre hinterher.

Oha… gibt es denn eine aktuellere Regelung?

Hallo

Diese Regelung hinkt der Technik um Jahre hinterher.

Oha… gibt es denn eine aktuellere Regelung?

Das ist nicht unbedingt nötig, denn die Antwort oben sollte noch um ein Detail erweitert werden:

Wer durch das Bedienen eines solchen Geräts, wie auch durch andere ähnliche Aktionen, den Verkehr gefährdet weil er zB abgelenkt ist, kann bestraft werden und muss evtl. für einen Schaden haften.

Da im Vergleich zur direkten Handynutzung die Häufigkeit solcher Aktionen deutlich seltener sind (ich kenne ne Menge Handy-Deppen, aber nur einen, der als Fahrer textet) hielt es der Gesetzgeber bisher nicht für nötig, das entsprechende Gesetz zu erweitern und einen Strafautomatismus einzuführen. Kann aber durchaus noch passieren, wenn sich die Lage ändert.

Grüße,
.L