Ich hoffe die Frage ist in diesem Bereich richtig?
Eine erwachsene Person(fast 50 Jahre alt) geht in den ALG2 Bezug. Die Person lebt in der Wohnung der Eltern (beide Rentner). Wird hierdurch eine Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaft gebildet und wird die dadurch Rente der Eltern angerechnet? Sprich die Eltern müssen wieder für das „Kind“ aufkommen?
Hallo,
Haushaltsgemeinschaft wird von der Behörde sicher erstmal angenommen. Wieviel dann angerechnet würde, hängt auch vom Einkommen der Eltern ab. Kann also gut sein, dass die Eltern hinsichtlich ihres Kindes nicht nur ein leben lang diverse Rechte haben, sondern damit auch ein paar Pflichten verbunden sein könnten. Ganz abgesehen davon, ob sie ihrem Kind auch ihne Verpflichtung unterstützen. Auch diese Unterstützung würde dann ggf. angerechnet.
Grüße
Das habe ich schon irgendwie befürchtet…
Wenn die Rente also „zu hoch“ wäre dann könnten auch abstriche vom Regelsatz von 404€ gemacht werden?
Mal abgesehen davon, dass Strom- Heiz- und Mietkosten flach fallen. Diese Kosten verschwinden ja mehr oder weniger im Haushalt der Eltern.