Wir haben einen neunjährigen Sohn, der sehr motiviert ist, in 2011 an das Gymnasium seiner Wahl wechseln zu wollen.
Dazu braucht es seit diesem Jahr einen Schnitt von 2,0 in den Fächern D , Ma und Sach. Während die „Zwei“ bislang in all diesen Fächern sicher schien, ergaben sich im zweiten Bildungsgespräch folgende Ergebnisse:
D:2 , Ma:3, Sach:2 - Folge insbesondere von „voll versemmelten“ Leistungskontrollen in Ma., die mit jeweils einer Vier abschlossen und der Lehrerin wohl keine andere Möglichkeit auftun, als Mathe ( Schnitt 2,77) auf dem Halbjahreszeugnis mit einer Drei zu bewerten.
Der Durchschnitt der drei Halbjahresnoten wäre somit höher als 2,0.
Fragen:
Gibt es für die Grundschule Ermessenspielraum bei der Erteilung der Bildungsempfehlung zum Halbjahr in einem solchen Fall ? Könnten dabei objektiv belegbare Unterschiede in der prozentualen Leistungsbewertung, die wohl an unserer Grundschule eine schärfere Zensierung als an vergleichbaren Schulen zur Folge haben, eine Rolle spielen ?
Es soll auch die Möglichkeit geben, daß bei Nichterhalt der Bildungsempfehlung und Nichtbestehen der alternativen Zugangsprüfung die Bildungsagentur einen Übertritt ins Gymnasium genehmigen kann - unter welchen Voraussetzungen ?
Welcher Rechtsweg steht offen ?