Hallo, ich habe einen Teilzeitjob und beziehe keine Leistungen vom Arbeitsamt. Habe ich trotzdem Anspruch auf einen Bildungsgutschein? Vielen Dank, Torsten
Hallo,
eher nicht.
Voraussetzungen: Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
Beatrix
Hallo,
dies erfährt man verbindlich nur, wenn man sich bei der Agentur für Arbeit beraten läßt und einen schriftlichen Antrag stellt - niemals hier.
Gruß
Otto