Bildungsgutschein und Jobaussichten

Ich hätte da eine Frage zu den Anforderungen an den Bildungsgutschein.

Zur Zeit nehme ich an einer vom Jobcenter auferlegten Maßnahme teil. Meine Sachbearbeiterin sagte, dass hier eine Kollegin tätig wäre, die mir helfen könnte eine Umschulung oder Weiterbildung zu bekommen. Habe jetzt einen Kurs gefunden bei dem ich sogar eine IHK-Prüfung ablegen würde und der per Bildungsgutschein gefördert werden kann. Habe diese Kollegin darauf angesprochen und sie sagte mir, dass ich das machen könne wenn ich möchte, das ich vorher aber besser ein Praktikum in der Branche mache, da es eine andere ist als die in der ich meine erste Ausbildung absolviert habe. Des Weiteren sagte sie mir, dass ich mir einen Arbeitgeber suchen sollte, der mir bescheinigt, dass ich für den Job in Betracht gezogen werden würde sofern ich vorher diesen Kurs absolviere. Dies bräuchte sie nur um es vor ihren Chefs rechtfertigen zu können und um die Chancen für die Bewilligung zu erhöhen.

Nun wurde ich gerade von einer anderen Mitarbeiterin dieser Maßnahme zu meinen weiteren Plänen befragt und ich erzählte ihr von diesem Kurs. Allerdings sagte sie mir nun, dass ich für den Bildungsgutschein eine verbindliche Jobzusage benötige obwohl der Zweck des Gutscheins ja nicht die Aufnahme einer Arbeit ist sondern der Erhöhung meiner Chancen auf dem Arbeitsmarkt dient.

Wer von beiden will mich hier gerade verarschen? Soweit ich das bisher aus dem Internet erfahren habe sei die einzige Anforderung die erfüllt werden muss damit der Gutschein bewilligt werden kann meine Arbeitslosigkeit sei.

Danke schonmal im Voraus für alle Antworten.

Hmmmmmmmmmmmm, das glaube ich nicht. Als ich damals Lokführer werden wollte, hat man mir das verweigert, weil die Ausbildung angeblich zu speziell und meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt schlecht wären. Weiß nicht, unter welchem Stein die Dame die letzten 10 Jahre verschlafen hatte.

Disclaimer: Das liegt schon zwölf Jahre zurück, daher könnte sich die Lage geändert haben.

Wie dem auch sey, wäre es möglicherweise hilfreich, wenn Du kundtätest, um was für eine Ausbildung es sich handelt.

Gruß T

Moin,

Gesagt wird viel, die Arbeitsagentur selber sagt: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung

Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Damit wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.

Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist,

damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann,
eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen. Auch solche Qualifikationen müssen sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientieren. Darüber hinaus kann der Erwerb von Grundkompetenzen insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert werden, wenn dies erforderlich ist, um erfolgreich an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen zu können.

Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.

Niemand hindert dich daran, mit denen einen Termin zu vereinbaren. Dann bist du schlauer.

-Luno

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