Bildungssystemvergleich der Bundesländer: Geldstrafe!

Hallo,

im Frühjahr las ich im Spiegel (14/03 S. 108), daß der Wirtschaftswissenschaftler Ludger Wößmann die Furcht der Bundesländer über den Vergleich ihrer Bildungssysteme beklagt. Sein Gremium hat einen Brief an die Kultusminister der Länder verfaßt, in dem es heißt:

„Wir fordern die Kultusminister der Länder auf, der Wissenschaft Bundesländervergleiche uneingeschränkt zu gestatten und ihr freien Zugang zu Bundeslandinformationen in allen Bildungsdatensätzen zu gewähren“

Im Interview sagte Wößmann, er kritisiert, daß der Zugriff auf Bildungsdaten nicht vollständig möglich ist und die Nutzungsverträge es verbieten, Bundesländer zu vergleichen und zwar teilweise unter Androhung von bis zu 300.000 Euro Geldbuße oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Das kann ja wohl nicht sein? Was sind das für ‚Nutzungsverträge‘, wer hat die wann gemacht, warum und wo findet man die?
Ich habe mir schon den Wolf gegoogelt und rein gar nichts Konkretes gefunden. Bevor ich mich zu guter Letzt ans bpb oder eines der Kultusministerien wende, versuche ich es hier erstmal, vielleicht kann mir jemand mit Basisinfos weiterhelfen…

Danke und Gruß
Marlene

Der fragliche Artikel
@Marlene: Mit Link wärs besser.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-91768533.html

Wenn Du den Artikel aufmerksam liest, dann wirst Du erkennen, dass diese Daten durch eine Nutzungsvereinbarung, die auch strafrechtlich bewehrt ist, geschützt werden. Und diese Nutzungsvereinbarung ist dann wohl auf dem Mist der Kultusministerkonferenz der Bundesländer gewachsen.

Vielleicht kannst Du ja bei denen direkt anfragen.

Ansonsten ist eine Verschiebung Deines Artikels ins Brett „Bildung&Ausbildung“ vielleicht sinnvoll. Einfach den Brettmoderator darum bitten.

Denn hier wirst Du möglicherweise nur eine ideologische Diskussion darüber lostreten, dass Parteieninteresse von links oder recht (wahlweise auch oben und unten oder vorne und hinten), eine weitergehende Datennutzung verhindern. Kann sein, muß es aber nicht.

Gruß
vdmaster

Hallo,

@Marlene: Mit Link wärs besser.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-91768533.html

stimmt, danke.

Wenn Du den Artikel aufmerksam liest, dann wirst Du erkennen,
dass diese Daten durch eine Nutzungsvereinbarung, die auch
strafrechtlich bewehrt ist, geschützt werden.

Wenn ich den Artikel nicht aufmerksam gelesen hätte, hätte ich ja wohl kaum die Frage nach dem Hintergrund gestellt

Ansonsten ist eine Verschiebung Deines Artikels ins Brett
„Bildung&Ausbildung“ vielleicht sinnvoll. Einfach den :Brettmoderator darum bitten.

Dort gehört es mit Sicherheit nicht hin. Meine Frage bezieht sich auf die Gründe der parteipolitischen Gesetzesentscheidung, Datenschutz als Vorwand zu nehmen und damit VERGLEICHBARKEIT unter Strafe zu stellen

Denn hier wirst Du möglicherweise nur eine ideologische
Diskussion darüber lostreten, dass Parteieninteresse von links
oder recht (wahlweise auch oben und unten oder vorne und
hinten), eine weitergehende Datennutzung verhindern. Kann sein, muß es aber nicht.

Der geneigte Politikinteressierte wird verstehen, dass es sich vordergründig eben nicht um den Schutz der Datennutzung handelt, sondern um die Frage, was an den Datensätzen so geheimnisvoll sein soll bzw. um welche Datensätze, die das Bildungssystem vergleichbar machen , es sich überhaupt handelt.
Es geht nicht um Datenschutz, sondern um die Tatsache, eine Bildungssystem-VERGLEICHBARKEIT zu verhindern und unter Strafe zu stellen.

Gruß
Marlene

Hallo Marlene,

Wenn Du den Artikel aufmerksam liest, dann wirst Du erkennen,
dass diese Daten durch eine Nutzungsvereinbarung, die auch
strafrechtlich bewehrt ist, geschützt werden.

Wenn ich den Artikel nicht aufmerksam gelesen hätte, hätte ich
ja wohl kaum die Frage nach dem Hintergrund gestellt

Bitte vollständig zitieren. Ich schrieb nämlich auch „Und diese Nutzungsvereinbarung ist dann wohl auf dem Mist der Kultusministerkonferenz der Bundesländer gewachsen.“

Ansonsten ist eine Verschiebung Deines Artikels ins Brett
„Bildung&Ausbildung“ vielleicht sinnvoll. Einfach den :Brettmoderator darum bitten.

Dort gehört es mit Sicherheit nicht hin. Meine Frage bezieht
sich auf die Gründe der parteipolitischen
Gesetzesentscheidung, Datenschutz als Vorwand zu nehmen und
damit VERGLEICHBARKEIT unter Strafe zu stellen

Wieso gleich Gesetzesentscheidung? Mir wäre ein solches zumindest nicht bekannt.
Deine Fragen waren: Das kann ja wohl nicht sein? Was sind das für ‚Nutzungsverträge‘, wer hat die wann gemacht, warum und wo findet man die?"

Deswegen nochmal die Antworten:

  1. Doch.
  2. Keine Ahnung. Frag die KMK oder den Interviewten oder die Leut aus dem Brett „Bildung…“.
  3. Siehe 2.

Du hattest bislang vielleicht - so wie ich auch (als Möglichkeit) - parteipolitische Interessen impliziert. Aber das so nicht gefragt.

Denn hier wirst Du möglicherweise nur eine ideologische
Diskussion darüber lostreten, dass Parteieninteresse von links
oder recht (wahlweise auch oben und unten oder vorne und
hinten), eine weitergehende Datennutzung verhindern. Kann sein, muß es aber nicht.

Der geneigte Politikinteressierte wird verstehen, dass es sich
vordergründig eben nicht um den Schutz der Datennutzung
handelt, sondern um die Frage, was an den Datensätzen so
geheimnisvoll sein soll bzw. um welche Datensätze, die das
Bildungssystem vergleichbar machen
, es sich überhaupt handelt.
Es geht nicht um Datenschutz, sondern um die Tatsache, eine
Bildungssystem-VERGLEICHBARKEIT zu verhindern und unter Strafe
zu stellen.

Gerade der geneigte (wohin geneigt?) Politikinteressierte (also auch ich?) wird verstehen, …so,so, oder auch einfach mal nur vermuten. Denn genau das tust Du ja!
Aber möglich ist es schon. Deswegen wäre es ja gut, erst mal nähere Infos einzuholen. Und dann kannst Du Deine These zur Diskussion stellen. Alles andere ist doch das berühmte Fischen im Trüben.

Gruß
vdmaster