Hallo,
angenommen, ein AN aus Baden-Württemberg (AG ebenfalls aus Ba-Wü) hat sich zu einem Seminar angemeldet für das er gerne Bildungsurlaub beantragen möchte.
Das Seminar ist in Ba-Wü „anerkannt bzw. anerkennungsfähig als Bildungsurlaub (Anerkennung liegt vor, bzw. wird vom Veranstalter auf Wunsch beantragt. Bitte frühzeitig anfragen – die Beantragung dauert i.d.R. einige Wochen.)“.
Die Anmeldebestätigung liegt vor, die Bildungsbestätigung noch nicht.
Zitat aus Anmeldebestätigung:
„Sollten Sie angegeben haben, für Ihren Arbeitgeber eine Bildungsbescheinigung zu benötigen, erhalten Sie diese, sobald sie uns vorliegt. Dies dauert erfahrungsgemäß mindestens sechs Wochen.“
Frage:
Muss der AN auf die Bildungsbescheinigung warten um beim AG den Bildungsurlaub zu beantragen oder kann/soll/muss er gleich beantragen?
Nach § 7 Absatz 1 BzG BW ist Anspruch auf Bildungszeit gegenüber dem Arbeitgeber so
frühzeitig wie möglich, spätestens aber acht Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme, schriftlich geltend zu machen. Zeitlich würde es reichen zu warten (Seminar wäre erst im Oktober).
Können Nachteile entstehen wenn der AN noch wartet? AG weiß noch nicht, dass der AN Bildungsurlaub beantragen möchte.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Grüßle,
Tinchen