Bildungsurlaub /Bildungsfreistellung

Fragen bezüglich Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung

Eckdaten:

*Antrag auf Bildungsurlaub in Berlin und Brandenburg

*Arbeitnehmer, falls relevant = seit 6 Jahre Vollzeit angestellt bei Firma XY,
bei einer 5 Tage Woche)

*möchte zertifizierte Weiterbildung/Fortbildung absolvieren
Dauer: 160 Std. = 15 Tagen auf 10 Monaten verteilt

Wenn ein Arbeitnehmer
eine zertifizierte Weiterbildung absolvieren möchte, die als berufliche Bildungsveranstaltung von der zuständigen Behörde des Landes anerkannt ist und dieser nun 10 Tage Bildungsurlaub beantragt, darf der Arbeitgeber den Antrag ablehnen und nur 5 Tage Bildungsurlaub genehmigen, weil er 10 Tage „bezahlten“ Bildungsurlaub als zu viel und nicht gerechtfertigt ansieht?

Der Arbeitnehmer erhält also, statt die beantragten 10 Tage Bildungsurlaub (die durch den Arbeitgeber abgelehnt worden sind),
nur 5 Tage Bildungsurlaub und muss nun von den 15 Tagen Weiterbildung 10 Tage unbezahlt in seinen Frei absolvieren, weil der Chef dies nicht einsieht und der Meinung ist, er müsse das gesetzlich nicht gewähren, da die Richtlinie mit den 10 Tagen innerhalb von 2 Jahren, wohl eine KANN-Bestimmung und keine MUSS-Bestimmung wäre, was bedeutet, wenn der Arbeitgeber dies einfach nicht möchte, kann der Arbeitnehmer nichts dagegen tun, und muss die restlichen Weiterbildungstage abgesehen von den gewährten 5 Tagen alle in seinem Frei absolvieren, da es schließlich sein Privatvergnügen sei.
Ist das gesetzlich so richtig?

Oder ist der Arbeitgeber verpflichtet, wenn es die betrieblichen Umstände zulassen, dem Arbeitnehmer die 10 Tage Bildungsurlaub zu gewähren, wenn er sie beantragt?
Wer ist im Recht?

Richtlinien Brandenburg:
http://www.bildungsurlaub.de/bildungsurlaub_brandenburg.html
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgwbg
Richtlinien Berlin:
https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungsurlaub/
http://www.bildungsurlaub.de/infos_gesetz_40.html
Bei beiden werden die 10 Tage in Kalenderjahre verteilt gegeben. Dann kommt es noch auf das Alter (unter 25 Jahre, Berlin) des Antragstellers an und auf die Größe des Betriebes an und in Brandenburg besteht eine prozentuale Quote wie vielen der AG den Bildungsurlaub gewähren muss.
Berlin gibt zudem vor, dass der Bildungsurlaub nicht nur dem alleinigen Nutzen des Antragstellers dienen darf!
Und nicht zuletzt; Bildungsurlaub ist Länder- und nicht Bundesrecht. ramses90
ramses90

Arbeitnehmer ist über 25 Jahre alt, Betriebsgröße über 40 Arbeitnehmer.

Dürfen die 10 Tage vom Arbeitnehmer in Brandenburg für die Weiterbildung überhaupt innerhalb eines Jahres genommen und beantragt werden oder tatsächlich nur 5 Tage im Jahr?
Was bedeutet nun man darf 10 Tage innerhalb von 2 Jahren beantragen?