Fragen bezüglich Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung
Eckdaten:
*Antrag auf Bildungsurlaub in Berlin und Brandenburg
*Arbeitnehmer, falls relevant = seit 6 Jahre Vollzeit angestellt bei Firma XY,
bei einer 5 Tage Woche)
*möchte zertifizierte Weiterbildung/Fortbildung absolvieren
Dauer: 160 Std. = 15 Tagen auf 10 Monaten verteilt
Wenn ein Arbeitnehmer
eine zertifizierte Weiterbildung absolvieren möchte, die als berufliche Bildungsveranstaltung von der zuständigen Behörde des Landes anerkannt ist und dieser nun 10 Tage Bildungsurlaub beantragt, darf der Arbeitgeber den Antrag ablehnen und nur 5 Tage Bildungsurlaub genehmigen, weil er 10 Tage „bezahlten“ Bildungsurlaub als zu viel und nicht gerechtfertigt ansieht?
Der Arbeitnehmer erhält also, statt die beantragten 10 Tage Bildungsurlaub (die durch den Arbeitgeber abgelehnt worden sind),
nur 5 Tage Bildungsurlaub und muss nun von den 15 Tagen Weiterbildung 10 Tage unbezahlt in seinen Frei absolvieren, weil der Chef dies nicht einsieht und der Meinung ist, er müsse das gesetzlich nicht gewähren, da die Richtlinie mit den 10 Tagen innerhalb von 2 Jahren, wohl eine KANN-Bestimmung und keine MUSS-Bestimmung wäre, was bedeutet, wenn der Arbeitgeber dies einfach nicht möchte, kann der Arbeitnehmer nichts dagegen tun, und muss die restlichen Weiterbildungstage abgesehen von den gewährten 5 Tagen alle in seinem Frei absolvieren, da es schließlich sein Privatvergnügen sei.
Ist das gesetzlich so richtig?
Oder ist der Arbeitgeber verpflichtet, wenn es die betrieblichen Umstände zulassen, dem Arbeitnehmer die 10 Tage Bildungsurlaub zu gewähren, wenn er sie beantragt?
Wer ist im Recht?