Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob man in NRW nur auf Veranstaltungen/Seminare/Kurse Bildungsurlaub beantragen kann oder ob z. B. auch die Vorbereitung auf eine Prüfung als Bildungsurlaub (ohne Nachweis) anerkannt werden. Gibt es eine gesetzliche Regel hierzu oder ist das Teilweise nur „good-will“ des Unternehmens.
Ich bedanke mich schon mal für alle hilfreichen Antworten.
Viele Grüße
mugel