BImSchG - Genehmigung

Hallo wwwler,

welche Behörde(n) genehmigt(en) Betriebsstätten, Anlagen und Maschinen laut §6 und §10 des BImSchG. Sind das kommunale Behörden oder gar Umweltämter?

Gruß Hans

welche Behörde(n) genehmigt(en) Betriebsstätten, Anlagen und
Maschinen laut §6 und §10 des BImSchG. Sind das kommunale
Behörden oder gar Umweltämter?

Hallo Hans,
die zuständige Behörde richtet sich nach der Verwaltungsstruktur des Bundeslandes. Also suche in der Anlage zum BImSchG heraus, was genehmigt werden soll und benenne das Bundesland.
Grüße
Ulf

Hi,
meistens sind es die Regierungspräsidien.

Gruß
HaJo

Hallo,

meistens sind es die Regierungspräsidien.

da hätte er aber viel zu tun, jeden Bagger zu genehmigen. Worauf stützt Du Deine Aussage?
Gruß
loderunner (ianal)

Die Aussage stützt sich darauf, daß ich in einer großen Firma mit vielen unterschiedlichen Produktionsanlagen arbeite und wir intensiv mit dem Regierungspräsidium zusammenarbeiten müssen, was die Planung, die Betreibung oder Erweiterung von Anlagen betrifft. Es geht dabei nicht um „Bagger“, sondern im BImSchG beschriebenen genehmigungsbedürftigen Anlagen oder Fertigungsweisen.

Gruß
HaJo

Danke und * für die Erläuterung! (owT)
-nix-

Hallo HaJo,
wobei zu sagen ist, dass nicht alle Bundesländer Regierungspräsidien haben.
Grüße
Ulf

Hallo Hans.

Anlagen gem. § 4 BImSchG werden durch die zuständige Behörde ermittelt. Und die ist abhängig vom Bundesland (also Standort der Anlage) und der Art der Anlage. Also: wo soll sie hin (oder wo steht sie) und um was gehts…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]