Wir haben über ein Internetportal über einen privaten Vermieter ein Fahrzeug gemietet.
(Versicherung mit einer Selbstbeteiligung läuft über das Portal).
Bei der Fahrt ist eine nachträglich angeklebte Radlaufleiste (vom Vermieter angebracht -nicht serienmäßig!) ohne Äußeres Zutun abgebrochen.
Der Vermieter möchte nun, dass wir diesen Schaden zahlen, da er uns das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand übergeben habe.
Wir sind der Meinung, dass wir dafür nicht zuständig sind.
Er hat einen Teil der Kaution (200,00 für Neubeschaffung, kann man nur im 4er Pack kaufen…) einbehalten.
Kann uns jemand sagen, wie die Rechtsgrundlage genau ist?
Die Mietbedingungen im Portal sind recht allgemein gehalten.
Laut Portal ist es Einigungssache.
Dank im Voraus für Antworten.