Bin ich Dem Jugendamt gegenüber Unterhaltsplichtig?

Kurz zu meiner frage etwas Hintergrund,
Vor längerer Zeit, wurde einem Halben Jahr nachdem mich meine Ex betrogen hat ihr das Kind entzogen da sie sich nicht mehr darum gekümmert hat. Ich wurde zwecks dem Vorfall damals weder vom Jugendamt informiert noch wurde ich damals gefragt Ob ich das kind zu mir nehmen möchte.
Seit dem her lebt das kind in Vollzeitpflege.
Ich wurde wie gesagt weder darüber informiert noch irgendwie in mal gefragt.

Zu dem kommt das ich nach mehrfachen bemühungen um das Sorgerecht, und das Besuchsrecht weder vom Jugendamt noch sonnst irgendjemanden je wieder was gehört habe außer unterhaltszahlungenschreiben.

Ich war auch nie mit ihr verheiratet. Anderer seits bin ich es nach all der zeit leid mich mit dem Amt noch länger rum zuärgern und weiterhin auf taube Ohren zu stoßen. Ich hatte mehrere Gespräche beim amt, doch nach dem letzten wurde die sachbearbeiter im Mutterschaftsurlaub geschickt und es wahr über 1,5 jahre niemand mehr für diese fälle zuständig.
Ich hab nie wieder was von dene gehört, und ich habe die vermutung das das amt mich da im regen stehen lassen will.

Daher die frage ist das Amt berechtig mir eine Unterhaltszahlung Forderung zu stellen? Denn sind wir mal erlich keiner möchte für etwas Zahlen wovon er nie etwas hatte oder je haben wird.

Meine Schwester meinte ich sei nicht Unterhaltspflichtig durch diese vorgeschichte.

Hallo,

„etwas“???

Du zahlst nicht für etwas, sondern für jemanden: für Dein Kind, das nichts dafür kann, was zwischen Mutter und Vater vorgefallen ist. Du zahlst auch nicht, damit Du etwas davon hast, sondern damit das Kind etwas davon hat, nämlich eine Lebensgrundlage.

Und ja, damit, dass man ein Kind zeugt, ist man dafür verantwortlich - beide, Mutter und Vater.

Sorgerecht und Umgangsrecht sind davon unabhängig. Dein Kind soll nicht nur dann etwas zu essen bekommen, wenn es Dich sehen kann.
Ich würde auch dem Kind eigentlich Kontakt zu Dir und zu seiner Mutter wünschen. Aber das ist ein eigenes Thema, unabhängig vom Unterhalt.

Viele Grüße,

Jule

Du bist deinem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Und zwar unabhängig von irgendeiner verworrenen Vorgeschichte oder persönlichem Kontakt. Das Kind benötigt nämlich einen Lebensunterhalt, und seine Eltern - also auch du als Vater! - sind dafür verantwortlich, für diesen zu sorgen. Das Jugendamt vertritt in diesem Fall dein Kind lediglich.

:paw_prints:

Falsche Formulierung: Du hattest mal etwas davon, nämlich Sex.
Dummerweise kann ein einziges Mal Sex dazu führen, dass man über 20 Jahre lang zahlt.
Das wusstest du in dem Moment, als du ungeschützten Sex hattest.
Also jammer hier nicht rum.

Deine Schwester ist Anwältin für Familienrecht? Dann sollte sie sich besser auskennen.

Übrigens wundert es mich nicht, dass du kein Sorge-oder Besuchsrecht hast. Du willst dein Kind dafür bestrafen, dass weder du noch seine Mutter Verantwortung übernehmen können oder wollen. Was kann das arme Kind dafür? Es hat jetzt schon eine schlimme Familiengeschichte hinter sich und soll dafür jetzt auch keinen Unterhalt mehr bekommen?
Warum sollte die Allgemeinheit für eure Unfähigkeit aufkommen?

Klare Worte.

Gruß

Hallo,

dein Kind muss trotzdem essen, gekleidet sein, leben … es kann nichts dafür, dass die Eltern sich nicht um die Verhütung gekümmert haben bzw. es nicht fertig kriegen, eine normale Beziehung zu führen.

Grüße
Siboniwe

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Die Männer müssen ‚immer‘ nur dann bezahlen, wenn sie sich nicht erfolgreich um die Verhütung gekümmert haben - Frauen übrigens auch …

auch in dem fall da ich noch nie sorgerecht oder ähnliches hatte? ist es denn in deutschland so beschissen das männer immer zahlen müssen auch wenn sie für die umstände nichts können? wurden genau für solche fälle nicht vor ein paar jahren mal die gesetze abgeändert?

Hallo

Hast du dich auch nicht darum gekümmert, oder wie war das?

Wieso hattest bzw. hast du denn kein Besuchsrecht? Gab es dafür einen Grund?

Unterhaltspflichtig sind die Eltern immer, egal, was sonst passiert. Ich habe jedenfalls noch von keiner Konstellation gehört, in der ein Elternteil eines minderjährigen Kindes nicht unterhaltspflichtig war (Zur Erklärung: Auch jemand, der mangels Einkommen keinen Unterhalt zahlen kann, ist unterhaltspflichtig, nur kann er der Pflicht nicht nachkommen).

Viele Grüße