Bin ich/mein Sohn ein Härtefall für

… weiterführende Schule?

Hallo an Alle,

ich habe gestern eine Ablehnung für die weiterführende Schule an einer Gemeinschaftsschule bekommen. Begründung laut Schreiben: Anmeldezahl ist größer als Aufnahmezahl (170 Anmeldungen bei 98 zu vergebenen Plätzen)

Ich hatte mir bis gestern eigentlich keine Gedanken über eine Ablehnung gemacht, da der stellvertetende Schulleiter sehr zuversichtlich war und mir sagte, dass eine Aufnahme zu 99% gesichert sei. Und jetzt die Absage :frowning:

Der Ort Halstenbek hat auch eine Gemeinschaftsschule, aber bietet lediglich Betreuung am Nachmittag von Di bis Donnerstag. Mein Sohn hat eine Gym-Empfehlung und könnte aufs Gymnasium, aber auch da das Problem mit der Betreuung. Der Unterricht ist bis 13h, bei Lehrerausfall auch früher. Außerdem möchte ich das Modell G9 und nicht G8.

Wie gesagt, ich habe mir zu einer Ablehnung keine Gedanken gemacht. Jetzt aber natürlich… und da bin ich auf schwammige Aussagen im Internet gestoßen bezüglich Alleinerziehende.

Die Fakten:
Ich bin alleinerziehend mit 3 Kindern
Ich fange im Juli wieder an täglich zu arbeiten
Es sind keine Geschwisterkinder auf der Schule

Bin ich ein Härtefall? Und wie lege ich Widerspruch ein? Oder können die wieder ablehnen, weil ich das vielleicht hätte vorher angeben müssen (das ich alleinerziehend bin wonach übrigens nicht gefragt wurde)

Ich hoffe, dass mir da jemand weiterhelfen kann und vielen Dank schon mal

Gruß

Hallo
ich komme aus Baden-Württemberg, deshalb kenne ich mich mit den Regelungen in anderen Bundesländern nicht so gut aus.
Aus der Ferne gesehen würde ich mich auch fragen, nach welchen Kriterien die Schülerauswahl erfolgte. Dazu ist ein Gespräch mit der Schulleitung nötig, die eventuell die Plätze auch nach sozialen Kriterien vergeben hat.
Ich würde auf die Aussagen des stellvertretenden Schulleiters verweisen und um eine Härtefallregelung bitten.
Viele Grüße

Ich würde es auf jeden Fall mit Widerspruch und Härtefallantrag bei der Schule probieren. In BW können Schulen bei Überbelegung auch Schüler ablehnen. ich weiß nicht in welchem Bundesland du wohnst und wie das da vom Schulgesetzt her geregelt ist.
Grüßle

Hallo,
leider weiß ich nichts über „Härtefall-Gesetze“, aber wenn die persönliche Situation der Schule vor der Absage nicht bekannt war, würde ich nochmal bei der Schulleitung der Gemeinschaftsschule vorsprechen und die Notlage schildern. Vielleicht lässt sich doch noch etwas machen oder man kann weiterhelfen.
Ich drücke die Daumen, dass es klappt.
Alles Gute
S.Weiden

Hallo,
du solltest auf jeden Fall einen ausführlich begründeten Notfall-Antrag stellen. Deine Gründe sind doch sehr stichhaltig.
Ggf. kannst du auch beim zuständigen Schulamt anrufen und nachfragen, unter welchen Bedingungen die noch einen Platz bekommen kannst.
Alles Gute
blauwasser

Es tut mir leid, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen !

Liebe Grüsse und viel Glück !

Tut mir leid!
Da kann ich dir nicht weiterhelfen…

LG
Jürgen97