Bin ich noch zuständig für schlecht ausgeführte Handwerkerarbeit nach Verkauf der Wohnung?

Guten Tag,

Ich habe folgendes Problem. Die Terrasse meiner ehemaligen Eigentumswohnung hatte keine Dachrinne und es tropfte dadurch auf die Treppe zur Haustür. Auch lief das Wasser am Rand herunter und das Holz der Überdachung ist bereits angegriffen. Der Käufer forderte mich auf, die Terrasse abzudichten und eine Dachrinne anzubringen. Da es sich um drei Eigentumswohnungen handelt, war die Anbringung der Dachrinne Sache der Eigentümergemeinschaft. Die Abdichtung der Terrasse allerdings meine Angelegenheit.

Der Dachdecker hat eine Dachrinne angebracht und drei Reihen (lose verlegte Platten) aufgenommen. Dabei ergab sich, dass nur an den Rändern die Dachpappe beschädigt war, unter den Platten gab es keine Risse. Aus verständlichen Gründen habe ich dann natürlich nicht die gesamte Terrasse abdecken lassen, zumal diese über die gesmteHausbreite von 12 m geht. Vorsichtshalber wurde noch unter die aufgenommenen Platten Kaltteer aufgebracht. Der Rest der Terrasse ist überdacht, also glaube ich, dass es unwahrscheinlich ist, wenn im Bereich, der jeder Witterung ausgesetzt ist, keine Risse sin, dass im meistens geschützten Bereichen auch alles in Ordnung ist.

Jetzt ist folgendes passiert, der Dachdecker hat eine Lage Dachpappe und eine Metallschiene am Rand aufgebracht. Dadurch ist in diesem Bereich eine Erhöhung entstanden und da die Terrasse nur wenig Gefälle hat, läuft das Wasser nicht in die Dachrinne sondern tropft wie vorher auch. Wir haben einen Teilbetrag der Rechnung einbehalten und um Ausbesserung gebeten. Der Dachdecker nimmt sich nichts davon an, er sollte eine Dachrinne anbringen und das hat er getan, sagt er. Er könne nichts dafür, wenn die Terrasse kein Gefälle hat. Wir haben jetzt ein Angebot von ihm über 5.900€ , für diesen Preis macht er das fertig. Die Wohnung ist seit Dezember verkauft, der Eigentümer möchte von mir das Geld, da ich ja die Terrasse abdichten sollte. Im Kaufvertrag steht das nicht, es war eine mündliche Absprache zwischen uns. Der neue Eigentümer wurde von mir informiert, dass ich nur drei Reihen Platten aufnehmen lassen hatte und hat das nicht beanstandet.

Bin ich da noch in der Pflicht???

Ist der Dachdecker im Recht, wenn er sagt, es ist nicht sein Problem, wenn das Wasser nicht richtig in die Dachrinne läuft? Hätte er nicht im Vorfeld uns darauf aufmerksam machen müssen, dass es so nicht funktioniert? Eine Dachrinne ist doch kein Schmuckstück sondern hat eine Funktion!!!

Was kann ich denn jetzt unternehmen, um das zu lösen?

Vielleicht hat jemand einen Rat für mich. Schon mal lieben Dank und viele Grüße,
Ahlam

Das muss sich ein Fachmann ansehen, was man da nachbessern kann.
Aber vorher musst Du ja rechtlich klären, wer was veranlassen und bezahlen muss.
Ob Du überhaupt dem Käufer gegenüber verpflichtet bist, das zu beheben.
Frage am besten einen Anwalt, nimm Kaufvertrag und Unterlagen über die Gemeinschaft mit.

Du sprachst die Eigentümergemeinschaft an. Ist die nicht für die Terrassenabdichtung (darunter ist doch die untere Wohnung ?) zuständig ?

MfG
duck313

Hallo,

du hast anscheinend die Übergabe einer mängelfreien Wohnung zugesagt. Du hättest auch die Mängel im Kaufvertrag benennen können, etwas weniger Geld bekommen und wärst aus der Sache heraus.

So, wie ich es sehe, gilt deine Zusage der Mängelbeseitigung nach wie vor.
Vermutlich ist aber dem Dachdecker vorzuwerfen, dass er als Fachmann dich frühzeitig hätte informieren müssen, dass mangels Gefälle (und auf Grund der zusätzlichen Schicht sogar jetzt mit Gegengefälle!) die Dachrinne nicht funktionieren kann.

Ihr hattet einen Werkvertrag. Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,

  1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
  2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. (§633 BGB)

So, jetzt fragt doch mal den Dachdecker, was siner Meinung nach die „gewöhnliche Verwendung“ einer Regenrinne ist. Die Antwort würde mich glatt mal interessieren. Regenableitung kann es ja wohl nicht sein.

Nachtrag:
ich bin selber Handwerker. Wenn mir jemand sagt: Installiere da eine Steckdose, dann ist es mein Pflicht zu prüfen, ob die dort überhaupt funktionieren wird. Kommt es erst während der Ausführung zu Problemen, die den Erfolg des Werkvertrags gefährden, dann habe ich den Besteller umgehend zu informieren.

Ich befürchte, ihr habt da einen Rechtsstreit vor euch, der eventuell gutachterlich beurteilt werden muss.
Unterscheidet bitte das Rechtsverhältnis zwischen euch und dem Käufer von dem zwischen euch und dem Dachdecker.

Duck313
Danke für die Antwort. Die Eigentümergemeinschaft müsste nur eine Folie bezahlen, die unter den Platten verlegt wird, jedoch nicht das Aufnehmen und später neu Verlegen der Platten.
Ich habe Ihren Ratschlag befolgt und unseren Rechtsanwalt von Haus & Grund angerufen. Er hat mir einen anderen Dachdecker empfohlen, der sich morgen die Sache mal anschaut. Mal sehen, zu welchem Ergebnis er kommt und dann muss ich schauen, wie es weiter geht.

Hallo @X_Strom,
schön, dass ich auch von Seiten eines Handwerkers die Bestätigung bekomme, dass man nicht einfach sagen kann, es liegt an der Terrasse, wenn das nicht richtig abläuft. Morgen kommt ein Dachdecker, der sich die Sache anschaut und mir dann sagt, ob es an der Dachrinne liegt.

Im Kaufvertrag steht nur etwas davon, wegen arglister Täuschung kann ich zur Rechenschaft gezogen werden. Da ich davon ausgegangen bin, die Terrasse ist dicht, habe ich keine Täuschung begangen. Ich habe dem Käufer auch erzählt, dass ich nur einen Teil der Terrasse die Platten aufnehmen lassen habe und den Rest nicht, da alles drunter in Ordnung war, lt. Aussage der Handwerker.

Die Hausverwaltung hat einen Teil des Rechnungsbetrages einbehalten (leider nur 200€), weil sie ursprünglich auch der Meinung war, es liegt an der Dachrinne. Nachdem der ausführende Dachdecker da war und behauptet hat, es wäre alles in Ordnung, hängt das jetzt an mir. Oder so wollen die es mir einreden. Gut, morgen bin ich hoffentlich schlauer …

Wie ist der letzte Satz zu verstehen? Unterscheidet das Rechtsverhältnis? Wenn ich einen Handwerker beauftragt habe, darf ich dann, wie hier nach dem Verkauf der Wohnung, nicht den Käufer in meine Position bringen? Ich habe den Dachdecker darüber informiert und den Käufer als neuen Ansprechpartner benannt. Gilt das nicht, bzw. braucht er das nicht anzuerkennen?
Freundliche Grüße
Ahlam

Hallo,

es würde mich doch etwas wundern, wenn es ginge, den Käufer der mängelbehafteten Sache „in deine Position“ bringen zu können, wenn der das nicht will.

Eine Abtretung ist möglich - zumindest beim Kauf beweglicher Sachen. Und tagtgliche Praxis.
Etwa, wenn jemand etwas weiterverkauft und den Originalbeleg mitgibt, damit der neue Besitzer Ansprüche gegenüber dem Erstverkäufer stellen kann.

Ich erinnere mich auch an ein Urteil, welches eine Formulierung in den AGB eines Händlers, die die Abtretung von Ansprüchen aus Sachmängelhaftung an andere pauschal untersagte, kassiert hat.

Nun haben wir hier aber eine Immobilie, da frage ich mich halt, ob man da auch seine Anspürche abtreten kann. Vermutlich JA, denn wenn ein Bauträger sein Werk übergeben hat, wird er doch wohl die Ansprüche an den neuen Eigenheimbesitzer übertragen.

Eine Abtretung der Sachmängelansprüche, die du gegenüber dem Dachdecker hast, kannst du aber nicht einseitig erklären. Dein Wohnungskäufer muss damit einverstanden sein.

Das Ganze ist ziemlich kompliziert. Ich habe ja keinen Zugang mehr zu der Wohnung. Es wäre dann doch sinnvoll, wenn der neue Eigentümer das mit dem Dachdecker regeln könnte. Der war ja auch damit einverstanden, nur der Dachdecker beruft sich darauf, dass er mit mir einen Vertrag hat und nicht mit ihm. Glaubt wohl, eine Frau kann er eher über den Tisch ziehen, oder so. Bin inzwischen ganz schön sauer :rage:.
Obwohl ich mir keiner Schuld bewusst bin, geht mir das ganz schön an die Nerven!!!