Hallo ihr Experten da draußen,
diesen Monat bin ich auf einer Messe kurzfristig beschäftigt und die Abrechnung erfolgt über Lohnsteuerkarte, weshalb ich meine Steuerklasse angeben muss. Nun bin ich mir aber nicht sicher, ob ich noch über Steuerklasse 1 abgerechnet werden kann, wenn ich nebenbei freiberuflich als Klausuraufsicht beschäftigt bin, aber im Januar nicht als solche arbeiten werde.
Letztes Jahr wurde ich über Steuerklasse 6 abgerechnet, da ich während der kurzfristigen Beschäftigung einen befristeten Arbeitsvertrag bei einer Personalfirma hatte. Ich weiß leider nicht, ob das mit meinem freiberuflichen Job genauso gehandhabt wird.
Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand helfen kann.
Servus,
Du brauchst da von Dir selber aus gar nichts machen. Über die Lohnsteuerklasse, nach der abgerechnet wird, entscheidet nicht der Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber bekommt von Dir Deine Steuer-Identifikationsnummer. Mit dieser Nummer ruft er die Merkmale, nach denen er Deine Lohnsteuer berechnen muss, bei der Finanzbehörde ab.
Wenn es sonst noch kein anderes Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerabzug gibt, rechnet der Arbeitgeber bei Dir als nicht Verheirateter mit Klasse I ab. Wenn es schon ein anderes Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerabzug gibt, wird ihm die Klasse VI übermittelt
Übrigens: Freiberuflich bist Du unter jeder Garantie nicht tätig. Deine selbständige Tätigkeit ist ein Gewerbe. Freie Berufe sind nur die, die in § 18 Abs 1 EStG aufgezählt sind.
Schöne Grüße
MM
Hallo Janska,
Ja genau, letztes Jahr wurdest du über Steuerklasse 6 abgerechnet weil nur noch eine weiteren Job hattest. Wen sich bereits ein Arbeitgeber von dir als Hauptarbeitgeber angemeldet hat, wirst du hier für Steuerklasse 1 eingestuft. Bei jedem weiteren Arbeitgeber fällst du dann auf Steuerklasse 6. Du kannst aber selber entscheiden, bei welchem Arbeitgeber du über welche Steuerklasse abgerechnet werden willst. Je nachdem muss sich der eine als Hauptarbeitgeber an- oder abmelden.
Bei deinem Fall jetzt, wirst du aber über Steuerklasse 1 abgerechnet. Da du für deinen 2. Job ja nicht über Lohnsteuer abgerechent wirst sondern wahrscheinlich eigene Rechnungen schreibst?!