Bin ich verpflichtet meine EC-Karte für das Firmenkonto, die auf meinen Namen lautet, während des Urlaubs an andere Personen weiter zu geben?

Korrektur:

und die Chefin von der Sache im Nachhinein nichts gewußt haben will

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@GVO Such den entsprechenden Passus der AGB Eurer Bank raus und halte ihn der Chefin unter die Nase.

Alle Unklarheiten beseitigt?

Jaaaa. Ich danke Dir.

Gruß
.

Allerdings bleibt die ec-Karte Eigentum der Bank!

Insofern kannst du zwar mit dem Konto machen was du willst, nicht aber mit der ec-karte, die ist nur geliehen.

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Die Karte ist vollkommen irrelevant. Es geht um den Zugang zum Konto, d.h. die Fähigkeit, über Guthaben bzw. eingeräumte Kreditlinien verfügen zu können. Ob das nun mit einer Karte erfolgt oder mittels PIN/TAN oder Retinascan: vollkommen egal. In jedem Falle muß der Teilnehmer (also Kontoinhaber oder Bevollmächtigter) „Authentifizierungsinstrumente und personalisierte Sicherheitsmerkmale […] sicher vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu verwahren“.

Und bevor nun jemand den Finger hebt und anmerkt, daß der Steuerberater ja gar kein unberechtigter Dritter ist: wenn man seine Zugangsdaten weitergibt, kann man sie nicht mehr vor dem Zugriff unberechtigter Dritter schützen. Daraus kann man messerscharf folgern, daß jede Weitergabe von Zugangsdaten schon einen Verstoß gegen diese Regel darstellt.

Gruß
C.

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Die Karte ist mit der UNTERSCHRIFT der Fragestellerin versehen und somit personalisiert.
Die Weitergabe zur Nutzung durch Andere verbietet sich - ebenso wie die Weitergabe der PIN - von selbst.

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Habe zwar nur vage Kenntnis über die bereits angeführten Argumente, aber einen „guten Riecher“. Wäre genauso skeptisch wie Du.
Ich würde da auf „Nr. Sicher“ für mich/Dich selber gehen.
Also der ziemlich merkwürdigen Chefin Deine Karte gegen Empfangsbestätigung aushändigen, die Bank informieren, der Chefin im Gespräch klar sagen, dass sie nun die Möglichkeit hat, ihre eigene Karte an die Steuerfachgehilfin zu geben und selber während Deines Urlaubs Deine Karte zu nutzen. Also auch noch bestätigen lassen, dass eine Nutzung Deiner Karte in der Zeit von - bis ausschließlich der Chefin vorbehalten ist.
Na denn viel Glück. Aber soviel Frechheit musst Du Dir ohne Gegenwehr nicht bieten lassen.

die zugangsdaten aber nicht.

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Ich bin etwas verwirrt: Dein Artikel liefert keine neuen Informationen, im Gegenteil: Du räumst sogar ein, bzgl. des Sachverhalts nur wenig Kenntnisse zu besitzen (was wohl so viel bedeutet, daß Du Dich in der Materie nicht auskennst). Dennoch gibst Du hier ohne die entsprechenden Grundlagen Ratschläge ab. Warum? Wahrheitsfindung findet doch nicht durch Mehrheitsentscheid ab. Nur, weil nun die meisten dafür sind, die Karte nicht abzuliefern, heißt das doch nicht, daß das nur allein deshalb die richtige Lösung ist.

Es reicht ein Blick in die AGB, um herauszufinden, daß man die Zugangsdaten nicht weitergeben darf und daß das ganz unabhängig davon ist, ob man nun Kontoinhaber ist oder Bevollmächtigter. Des weiteren ergibt sich aus den AGB und natürlich auch aus dem BGB, daß man sich schadensersatzpflichtig macht, wenn man die Daten trotzdem weitergibt.

So einfach ist das. Weitere Worte braucht es da nicht…

Es gibt auf der Basis nur zwei Ratschläge: Karte nicht weitergeben oder Karte sperren (wobei die nun schon wenigstens zweimal angeratene Information des Kreditinstitutes über den Vorgang genau darauf hinausläuft) und dann weitergeben. Das Problem ist nur, daß es in beiden Fällen ein Problem mit der Vorgesetzten gibt. Blöderweise gibt es im Leben manchmal Probleme, für die es keine elegante Lösung gibt.

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Die rechtlichen Probleme waren mir aufgrund der Beiträge bekannt. Ich habe halt nach einem Weg gesucht, der ein bisschen eleganter als die pure rechtliche Bewertung ist und die Arbeitsbezehungen auch berücksichtigt. Manchmal hilft nicht unbedingt die pure Rechtslage, sondern Umgang mit ihr auch weiter. Es ging mir um Lösung und nicht um rechtliche Konfrontation.

HALLO, alle zusammen,

vielen Dank für Eure umfassenden Antworten. Nach zwei Tagen Urlaub in Österreich hat B nun etwas Abstand gewonnen und sieht gelassen der Rückkehr ins Unternehmen entgegen. Wenn die Chefin ihre Absicht wahr macht, bringt dieses handeln der Chefin selbst mehr Arbeit ein- mehr ist dazu nicht zu sagen…
De wichtigste Hinweis war der Verweis auf die AGB der Bank und das die EC-Karte das Eigentum der Bank ist.
Sollte es noch einmal ein Gespräch dazu gebe, so wird B auf diese zwei Fakten hinweisen und noch einmal besonders herausstellen, das jeder dieses mit Unterschrift bei Ausgabe der EC-Karte anerkennt! Vielen Dank noch einmal an alle, die mir geantwortet haben.
Mit herzlichen Gruß

GVO