Werte Fachleute für Arbeitsrecht,
B hat als Controllerin im Kleinunternehmen Kontovollmacht und führe diverse Bankgeschäfte für die Chefin durch. Dazu hat B auch eine EC-Karte auf ihren Namen mit ihrer Unterschrift hinten drauf. ( Zweite Karte hat die Chefin)
B geht jetzt 3 Wochen in den Urlaub , jetzt verlangt die Chefin, dass B diese EC_Karte an die Steuerfachgehilfin des betreuenden Steuerbüros aushändigt. Das hat B verweigert, da B der Auffassung ist, dass B für diese Karte persönlich verantwortlich ist.
Die Reaktion der Chefin kam prompt: "Das Konto ist mein Konto
- wenn Sie die Karte nicht weiterreichen , entziehe ich Ihnen die Bankvollmacht!"
Die Folgen wären für beide Seiten sehr negativ! B hat die Chefin noch darauf hingewiesen, dass sie im Vorfeld von B`s seit Monaten bekannten Urlaubs eine dritte EC-Karte für die Steuerfachangestellte hätte beantragen können, ist aber damit auf keine positive Resonanz gestoßen…
Das B auf Verlangen der Chefin die Karte an sie zurückgeben müßte und bei der Bank dann eine Abmeldung zu ihrer eigenen Sicherheit durchführen müsste, ist B klar !
B glaubt aber nicht, dass B selbst arbeitsrechtlich dazu verpflichtet ist, eine personifizierte EC-Karte an Dritte auszuleihen!
Wie ist die Rechtslage?
Danke für alle hilfreichen Antworten