Bin ich zur Steuererklärung verpflichtet?

Hallo :slight_smile:
Ich bin etwas verwundert: heute kam eine Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung rein. Ich dachte allerdings, dass ich nicht für eine Abgabe verpflichtet bin…
Ich bin Student, arbeite nebenher in einem Job auf 450€ Basis und bin freiberuflich aktiv. Mit dem Nebenjob komme ich dabei auf durchschnittlich 150 bis 180€ im Monat. Nebenberuflich habe ich vergangenes Jahr einmalig 450€ verdient. Damit liege ich ja deutlich unter dem Freibetrag, der bei ca. 9000€ lag, dachte ich.

Kann mir zufällig jemand helfen? Muss ich doch eine machen? Kenne mich damit leider so gar nicht aus und bin für jede Hilfe dankbar! :slight_smile:

Man hat dich doch offenbar dazu aufgefordert. Oder was soll die „Erinnerung“ anderes gewesen sein ?
Und wenn Du unterhalb der Freibeträge liegst, so wird das ja in der Erklärung herauskommen und Du zahlst anschließend keine Steuer.

Du kannst doch dem Finanzamt nicht einfach sagen „Hab kaum Einkünfte“. Das wollen die ja auch belegt sehen.
Also Aufforderung = Steuererklärung, nicht aufgefordert = da muss man selbst sehen ob man steuerpflichtig werden könnte und muss ggf. einreichen.

MfG
duck313

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Daraus erwächst eine Steuererklärungspflicht, da die Ausnahmen des § 46 EStG nur bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit greifen.

Somit wirst du einen Bescheid bekommen, bei dem eine Steuer von 0 € festgesetzt wird.

Das ist natürlich nicht richtig. Viele Auforderungen ergehen, obwohl keine Steuererklärungspflicht besteht. In diesen Fällen kann man sich gegen die Aufforderung wehren (Einspruch, ggf. reicht auch ein Anruf beim Finanzamt).

PS:

und Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung sind zwei paar Stiefel.

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Man hat mich nicht direkt dazu aufgefordert. Es ist eine Erinnerung, dass ich diese einreichen muss, falls eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Wortlaut: „Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, reichen Sie bitte die Steuererklärungen / Unterlagen zur Steuererklärung […] bis spätestens 02.09.2020 ein.“

Deswegen wollte ich fragen, ob jemand weiß, ob ich mit oben genannten Daten verpflichtet bin.

Danke! :slight_smile:
Dann muss ich mich darum wohl jetzt noch kümmern.
Heißt das, dass ich ab jetzt dann jedes Jahr eine machen muss, selbst wenn ich die freiberufliche Tätigkeit wieder abmelden?

Nein, die Steuererklärungspflicht ist immer von Jahr zu Jahr neu zu beurteilen. Wenn nächstes Jahr die Voraussetzungen nicht vorliegen, brauchst du keine Erklärung einreichen. Allerdings sollte dafür dem Finanzamt mitgeteilt werden, dass man die freiberufliche Tätigkeit aufgegeben hat.

Und damit ist alles erklärt.