Hallo zusammen,
was man alles so findet, wenn man danach sucht. Angeregt von einem Zeitungsartikel, habe ich mir mal die dort zitierte Europäische MenschenrechtsKonfernenz (z.B. http://www.amnesty.de/rechte/emrk.htm ) bzw. deren Protokoll angeschaut. Und unter Art. 3 heißt es dort:
**Artikel 3 [Verbot der Folter]
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.**
Tja, und was sagt uns das? Solange einem Terroristen in den USA die Todesstrafe droht, kann ihn kein Mitglied des Europarates ausliefern.
So sieht das zumindest der Staats- und Völkerrechtler Prof. Kay Hailbronner (Uni Konstanz), genauer: Er sieht Handlungsbedarf, weil bei der Erstellung der Texte keiner an die Konsequenzen gedacht haben dürfte.
Tja, und nun? In letzter Konsequenz und vor Änderung der Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten wie es konkret heißt, ist eine Auslieferung bin Ladens und anderer Terroristen durch ein Mitglied des Europarates (und das wären dann diese: http://www.europarat.de/europarat/europarat_im_ueber… ), von Rechts wegen nicht möglich.
Die Preisfrage, und das jetzt nicht ganz ernst gemeint, lautet somit: Wenn ein Mitglied des Europarates bin Laden festnimmt und nicht ausliefert, wird es dann durch die USA auch vor ein Ultimatum gestellt und bei Ablauf desselben angegriffen?
Oder lautet die Preisfrage tatsächlich nicht vielmehr: Wird dieses Land dann die Menschenrechte Rechte für alle anderen sein lassen und ihn anschließend an die USA ausliefern?
Gruß
Christian