Bin Laden und seine Auslieferung

Hallo zusammen,

was man alles so findet, wenn man danach sucht. Angeregt von einem Zeitungsartikel, habe ich mir mal die dort zitierte Europäische MenschenrechtsKonfernenz (z.B. http://www.amnesty.de/rechte/emrk.htm ) bzw. deren Protokoll angeschaut. Und unter Art. 3 heißt es dort:

**Artikel 3 [Verbot der Folter]

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.**
Tja, und was sagt uns das? Solange einem Terroristen in den USA die Todesstrafe droht, kann ihn kein Mitglied des Europarates ausliefern.

So sieht das zumindest der Staats- und Völkerrechtler Prof. Kay Hailbronner (Uni Konstanz), genauer: Er sieht Handlungsbedarf, weil bei der Erstellung der Texte keiner an die Konsequenzen gedacht haben dürfte.

Tja, und nun? In letzter Konsequenz und vor Änderung der Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten wie es konkret heißt, ist eine Auslieferung bin Ladens und anderer Terroristen durch ein Mitglied des Europarates (und das wären dann diese: http://www.europarat.de/europarat/europarat_im_ueber… ), von Rechts wegen nicht möglich.

Die Preisfrage, und das jetzt nicht ganz ernst gemeint, lautet somit: Wenn ein Mitglied des Europarates bin Laden festnimmt und nicht ausliefert, wird es dann durch die USA auch vor ein Ultimatum gestellt und bei Ablauf desselben angegriffen?

Oder lautet die Preisfrage tatsächlich nicht vielmehr: Wird dieses Land dann die Menschenrechte Rechte für alle anderen sein lassen und ihn anschließend an die USA ausliefern?

Gruß
Christian

Hallo Christian,

Oder lautet die Preisfrage tatsächlich nicht vielmehr: Wird
dieses Land dann die Menschenrechte Rechte für allen anderen
sein lassen und ihn anschließend an die USA ausliefern?

das ist die richtige Antwort… wir haben es doch schon oft erlebt. Die Frage stellt sich gar nicht wirklich.

mfg Ivo

Hi EXC
Nun, die Sache liegt so:

  1. haben fast alle europäischen Staaten ein Interesse daran, B.L. selber wegen der Toten im WTC und in den Flugzeugen vor Gericht zu stellen *g*.

  2. Es wurden bereits mehrfach Mörder etc von Staaten der EU an die USA ausgeliefert. Dabei wurde vorher abgeklärt, daß die US-Staatsanwaltschaft nicht die Todesstrafe verlangen wird. Bislang hat sich die USA immer daran gehalten.
    Problem gelöst!

Gruß
Mike

hallo Christian,
Deutschland würde ihn vor dem Antrag der USA auf Auslieferung an die USA ausliefern, Frankreich erst nicht. Dann drohen die USA mit Boykott der französischen Waren und sperren der französischen Konten… und dann sind auch die Kusch!
Auch wenn es den Religiösen nicht gefällt:
Geld regiert die Welt!
Das wichtigste auf Erden ist das Geld, dann als zweites: Geld, als drittes…
Grüße
Raimund

Hi!

Das ist mal wieder ein mehr als peinlicher juristischer Winkelzug.

Dennoch bin ich der Ansicht, daß die Sache hier nicht zuende gedacht worden ist.

Ich stelle die Frage, ob ObL nicht ggF. nach US-Bundesrecht abgeurteilt werden würde, welches ja m.W. die Todesstrafe nicht beinhaltet.
M.W. gibt es in den USA die Todesstrafe nur noch in einigen Staaten. Würde er in Washington D.C. verurteilt werden, wäre das Maximum Lebenslänglich. In Texas sähe das natürlich anders aus.

Oder würde ObL in einem bestimmten Staat angeklagt werden, den sich irgendwer aussuchen kann?

Wer weiß hier mehr?

Ich denke jedenfalls, die USA hier alös Mörderbande hinzustellen, die für die Europäische Menschenrechtskonvention untragbar sei, halte ich für recht unreflektiert.

Vielleicht gibt mal jemand Fakten.

Grüße,

Mathias

was man alles so findet, wenn man danach sucht. Angeregt von
einem Zeitungsartikel, habe ich mir mal die dort zitierte
Europäische MenschenrechtsKonfernenz (z.B.
http://www.amnesty.de/rechte/emrk.htm ) bzw. deren Protokoll
angeschaut. Und unter Art. 3 heißt es dort:

**Artikel 3 [Verbot der Folter]

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder
erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.**
Tja, und was sagt uns das? Solange einem Terroristen in den
USA die Todesstrafe droht, kann ihn kein Mitglied des
Europarates ausliefern.

So sieht das zumindest der Staats- und Völkerrechtler Prof.
Kay Hailbronner (Uni Konstanz), genauer: Er sieht
Handlungsbedarf, weil bei der Erstellung der Texte keiner an
die Konsequenzen gedacht haben dürfte.

Tja, und nun? In letzter Konsequenz und vor Änderung der
Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten
wie es konkret heißt, ist eine
Auslieferung bin Ladens und anderer Terroristen durch ein
Mitglied des Europarates (und das wären dann diese:
http://www.europarat.de/europarat/europarat_im_ueber…
), von Rechts wegen nicht möglich.

Die Preisfrage, und das jetzt nicht ganz ernst gemeint, lautet
somit: Wenn ein Mitglied des Europarates bin Laden festnimmt
und nicht ausliefert, wird es dann durch die USA auch vor ein
Ultimatum gestellt und bei Ablauf desselben angegriffen?

Oder lautet die Preisfrage tatsächlich nicht vielmehr: Wird
dieses Land dann die Menschenrechte Rechte für alle anderen
sein lassen und ihn anschließend an die USA ausliefern?

Gruß
Christian

Hallo Mathias,

Ich stelle die Frage, ob ObL nicht ggF. nach US-Bundesrecht
abgeurteilt werden würde, welches ja m.W. die Todesstrafe
nicht beinhaltet.
M.W. gibt es in den USA die Todesstrafe nur noch in einigen
Staaten. Würde er in Washington D.C. verurteilt werden, wäre
das Maximum Lebenslänglich. In Texas sähe das natürlich anders
aus.

stimmt nicht: Zur Zeit ist die Todesstrafe in 38 Einzelstaaten, im Bundesrecht und im Militärstrafrecht vorgesehen.
http://www.amnesty.de/de/3840/1100/page6.html

Oder würde ObL in einem bestimmten Staat angeklagt werden, den
sich irgendwer aussuchen kann?

Bin Laden wird entweder nach Bundesrecht oder nach dem Recht des Bundesstaates New York angeklagt. Da auch Bundeseinrichtungen angegriffen wurden, tippe ich mal auf Bundesrecht. In New York ist sie zwar auch im Strafenkatalog, Hinrichtungen werden aber derzeit nicht ausgeführt.

Ich denke jedenfalls, die USA hier alös Mörderbande
hinzustellen, die für die Europäische Menschenrechtskonvention
untragbar sei, halte ich für recht unreflektiert.

Hab ich m.E. nicht getan. Ich habe nur die zwei Alternativen aufgezeigt, die sich ergeben können. Beide recht unbefriedigend, wie ich meine.

Gruß
Christian

Hi!

Ich stelle die Frage, ob ObL nicht ggF. nach US-Bundesrecht
abgeurteilt werden würde, welches ja m.W. die Todesstrafe
nicht beinhaltet.
M.W. gibt es in den USA die Todesstrafe nur noch in einigen
Staaten. Würde er in Washington D.C. verurteilt werden, wäre
das Maximum Lebenslänglich. In Texas sähe das natürlich anders
aus.

stimmt nicht: Zur Zeit ist die Todesstrafe in 38
Einzelstaaten, im Bundesrecht und im Militärstrafrecht
vorgesehen.
http://www.amnesty.de/de/3840/1100/page6.html

Danke für die Info.
Ich war mir nicht sicher.

Oder würde ObL in einem bestimmten Staat angeklagt werden, den
sich irgendwer aussuchen kann?

Bin Laden wird entweder nach Bundesrecht oder nach dem Recht
des Bundesstaates New York angeklagt. Da auch
Bundeseinrichtungen angegriffen wurden, tippe ich mal auf
Bundesrecht. In New York ist sie zwar auch im Strafenkatalog,
Hinrichtungen werden aber derzeit nicht ausgeführt.

…wonach es also keineswegs bereits beschlossene Sache ist, ihn zum Tode zu verurteilen.

Ich denke jedenfalls, die USA hier alös Mörderbande
hinzustellen, die für die Europäische Menschenrechtskonvention
untragbar sei, halte ich für recht unreflektiert.

Hab ich m.E. nicht getan. Ich habe nur die zwei Alternativen
aufgezeigt, die sich ergeben können. Beide recht
unbefriedigend, wie ich meine.

Die befriedigenste Alternative wäre es gewesen, die Leute um Obl hätten das WTC und das Pentagon stehen und keine Flugzeuge abstürzen lassen.

Nun wird man sich auch mit drastischen Maßnahmen abfinden müssen. Ich persönlich finde es äußerst beruhigend, daß nicht jedes Land dem deutschen Modell des absoluten Täterschutzes folgt.

Grüße,

Mathias

bin Laden und Anklage ?
Moin Chrissi

Bin Laden wird entweder nach Bundesrecht oder nach dem Recht
des Bundesstaates New York angeklagt. Da auch
Bundeseinrichtungen angegriffen wurden, tippe ich mal auf
Bundesrecht. In New York ist sie zwar auch im Strafenkatalog,
Hinrichtungen werden aber derzeit nicht ausgeführt.

Mich würd mal interessieren, ob es gegen OBL überhaupt schon eine offizielle Anklage gibt, und wenn ja, wegen was um alles in der Welt ?

Selbst wenn man gegen in eine Anklage konstruieren würde dürfte man Schwierigkeiten haben, ihm juristisch einwandfrei überhaupt irgendwas nachzuweisen, so dass es zu einer Verurteilung (wegen was ?) reicht.

Aus diesem Grunde weiss ich gar nicht, warum die Amis ihn überhaupt wollen. Und ich begreife diesen ganzen Krieg auch nicht.

Genau wie jeder halbwegs intelligente Mensch vorhergesagt hat, dass eine militärischer Eingriff in Afghanistan nichts anderes ist, als Löcher in die Berge und eine eh schon in Ruinen liegende Geisterstadt zu beschießen (und genau so ist es ja auch gekommen), dürfte auch jeder halbwegs intelligente Mensch vorhersehen können, dass es in einem ordentlichen Gerichtsverfahren sehr schwierig sein dürft, OBL wegen irgenwas zu verurteilen, es sei denn man erfindet noch schnell ein neues „Delikt“.

Gruss
Marion, die das mit dem absurden Theater langsam nicht mehr ironisch meint…

bin Laden und Militärgericht
Ich glaube mich zu erinnern, dass auf CNN die Möglichkeit diskutiert wurde, bin Laden vor ein Militärgericht zu stellen, da in diesem Fall keine so genauen Beweise gebraucht würden, sondern es bereits genügen würde, wenn mit ziemlicher (was immer das dann ist) Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass er Auftraggeber der Anschläge war.
Leider ist meine Erinnerung etwas wirr - wer hat davon gehört bzw. kennt sich da besser aus?!

Bin Laden und Anklage!!!
Hi Marion
Anklage?
na, wegen Gründung einer und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung *g*
§ 129a StGB

Bezüglich „Absurdes Theater“
Wir werden sehen, was rauskommt…
Ob der Ansatz, die Taliban zu stürzen und damit bin Laden das Wasser abzugraben, erfolgreich ist, wird sich weisen…
(das hier keiner den Taliban auch nur eine Träne nachweint, setzte ich mal als gegeben)

Gruß
Mike

gute ironische Antwort aber

na, wegen Gründung einer und Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung *g*
§ 129a StGB

Inhaltlich falsch:

der 129 setzt vorraus, daß diese Vereinigung gegen DEUTSCHLAND aktiv ist.

Sonst müssten wir nicht am 129 b basteln…

gruß ivo

tjaja

Moin Chrissi

*grummel*

Hallo Marion,

Mich würd mal interessieren, ob es gegen OBL überhaupt schon
eine offizielle Anklage gibt, und wenn ja, wegen was um alles
in der Welt ?

Eine Anklage gibt es nicht, nur Ermittlungen. Die Erhebung einer Anklage setzt auch in den USA das Vorliegen hinreichender Verdachtsmomente voraus. Und die hat man wohl nicht, oder will sie nicht veröffentlichen.

Honi soit, qui mal y pense.

Au revoir
Christian (!) :wink: