Hallo Miteinander,
bin seit ca 2 Jahren bei ebay dabei und verkaufe im Monat für ca 100€. Mich plagt jetzt die Frage, wieviel ich im Jahr privat verkaufen darf um den Status private Verkäuferin zu behalten? Was habt Ihr für Erfahrungen als Verkäufer?? Was kann ich machen?
Gibt es da ein Urteil, das ich nachlesen kann? Ich bitte um sinnvolle Antworten, die weiterbringen.
Viele Grüße Andrea S.
Hallo Andrea,
Ich bitte um sinnvolle Antworten, die weiterbringen.
Das ist gar nicht so leicht.
Natürlich gibt es auf deine Frage sinnvolle Antworten. Aber ich glaube dass diese dich nicht wirklich weiterbringen. Auch meine Antwort wird dich wahrscheinlich nicht großartig weiterbringen, aber ich bemühe mich trotzdem um eine leicht verständliche Antwort.
Ob privat, oder gewerblich, kann man nicht nur an den Umsatz festmachen.
Auch die Anzahl der verkauften Artikel ist nicht immer eine Grundlage um privat oder gewerblich zu bestimmen.
Als Beispiel:
Wenn jemand im Jahr sein Auto für 5000,00 € Verkauft, und eventuell noch ein Motorrad für 2500 € dann muss dies trotz 7500 € Umsatz kein gewerblicher Verkäufer sein.
Wenn aber jemand jeden Monat 100 Kabel zu je 0,50 € verkauft, dann hätte er im Jahr nur 600 € Umsatz, und würde wohl trotzdem nicht mehr als privater Verkäufer gesehen.
Ein anderes Beispiel:
Wenn jemand seine CD Sammlung mit 100 CD`s einzeln verkauft, wäre er nicht nur deswegen direkt ein gewerblicher Verkäufer.
Aber wenn jemand jeden Monat einen Kühlschrank verkauft, würde man wohl von einem Gewerblichen Verkäufer ausgehen, obwohl er im Jahr nur 12 Artikel verkauft hat.
Du siehst also, so einfach ist deine Frage nicht zu beantworten. Das kommt immer auf den Einzelfall an.
Gruß Horst
Hallo,
siehe hier
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
- Wann liegt ein gewerbliches Handeln auf dem eBay-Marktplatz vor?
Urteile gibt es dazu jede Menge. Einige Gerichte stufen Verkäufer sehr viel schneller als gewerblich ein als andere.
Bei stetigem Verkauf würde ich zur Ansicht tendieren, dass sich das schnell in den gewerblichen Bereich bewegt.
Infos für gewerbliche Händler
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkae…
Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Stephanie
Es kommt da auch immer sehr auf das Gericht sowie dem Finanzamt an. Rein rechtlich gibt es da eine Formulierung, die ich leider nicht auswendig weiß. Es wird dann auf jeden Fall zwischen Hobby und gewerblicher Tätigkeit unterschieden. Einzelteile wären z.B. Gewinnerzielungsabsicht und immer wiederkehrende Vorgänge. Ich kenn da Fälle, da bekamen die Verkäufer bereits Post vom Finanzamt, weil sie 3 Fernseher verkauft haben. Es gibt da in diesem Forum bereits alte Beiträge darüber. Aber hier auch noch einen hilfreichen Link http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay…
Eine Übersicht mit weiteren Infos und Rechtssprechung hierzu findest du hier: http://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/privatverkaeufer-gewerblich-ebay-kleinanzeigen-amazon-ab-wann-unternehmer/
Folgende Indizien lassen „Gewerblichkeit“ vermuten:
● Hohe Anzahl und Regelmäßigkeit an Verkäufen übers Internet
● Anbieten von gleichartigen Artikeln
● Verkauf von Neuware
● Kauf von Ware, um Sie mit Gewinn weiterzuveräußern
● Bezeichnung als „Powerseller“, „Händler“ oder „Betreiber“
● Verwendung von eigenen AGB