Bin seit 2009 versichert bei der ERGO früher Hammburg Mannheimer über meine KFZ Versicherung

Hatten Seit Jahren über die Mamburg Mannheimer und dan durch die ERGO eine KFZ Versicherung.  Vor 2 Wochen hatte meine Frau einen Unfall mit einem Sachschaden unter 3000 Euro . Selbst verschuldet.
jetzt Kündigt die Versicherung uns den Vertrag mit Zusatz die KFZ Meldestelle zu informieren.

Begründung wir habe einen alten Vertrag der mit neuen Kunden nicht mehr abgeschlossen wird.
Find ich eine Sauerei.
Wer kann helfen und dürfen die das…

Hallo Grußloser,

Hatten Seit Jahren über die Mamburg Mannheimer und dan durch
die ERGO eine KFZ Versicherung.  Vor 2 Wochen hatte meine Frau
einen Unfall mit einem Sachschaden unter 3000 Euro . Selbst
verschuldet.
jetzt Kündigt die Versicherung uns den Vertrag mit Zusatz die
KFZ Meldestelle zu informieren.

Nach einem Schaden hat der Versicherer, wie auch der Versicherungsnehmer die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen.

Der Zeitpunkt wo der Vertag endet auf grund der Kündigung wird der Zulassungsstelle mitgeteilt. Dies bedeutet, der Versicherungsnehmer muss schnellstens bei einer anderen Versicherung einen Antrag zur Kfz-Versicherung abschließen, und dieser Versicherer muss eine EVB-Nr. an die Zulassungsstelle schicken und somit die Deckung bestätigen.

Wenn dies nicht geschieht, wird von der Zulassungsstelle die Zwangsabmeldung des Fahrzeugs veranlasst.

Auch ohne Gruß

Hallo!

nach JEDEM Schaden darf sowohl der Kunde als auch die Versicherung kündigen.

Und natürlich könnte sie auch bei der Gelegenheit auch alte Verträge kündigen um dem Kunden neue zu unterbreiten.

Und wenn VS kündigt,dann muss sie auch die Zulassungsstelle benachrichtigen,weil ja das Fahrzeug ab einem gewissen Tage nicht mehr versichert sein wird.
Man muss sich dann schnell selbst um neue VS bemühen. Macht man nichts,wird Fahrzeug zwangsweise stillgelegt !

MfG
duck313

Jede Assekuranz kündigt nun Verträge, wenn Schadensleistung und Beiträge nicht mehr passen. Wie jeder Versicherungsnehmer, wenn das durch Beitragserhöhung nicht mehr stimmt :smile:

Die Mitteilung an die Behörde ist verpflichtend, weil du dann ohne obligatorischen Versicherungsschutz das Fzg. nicht mehr führen dürftest, wenn du keinen anderen Versicherungsschutz nachweist :smile:

G imager

Na klar dürfen die das. Jeder Kfz-Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängert sich automatisch, wenn er nicht 4 Wochen vor der Hauptfälligkeit von einem der beiden Vetragspartner (Versicherer und Versicherungsnehmer) gekündigt wird. Die Kündigung kann auch unmittelbar nach einem Schaden erfolgen (Schadenfallkündigung).

Ob man so mit Kunden umgeht, ist eine völlig andere Frage. Das Angebot eines neuen Vertrages, wenn man den alten nicht fortführen will, wäre geschmeidiger. 
Aber es gibt ja genügend andere Versicherer. Ich bin bei HDI und hatte bislang keine Probleme.

Mit freundlichen Grüßen 

Stefan Niedermeier